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Ansprechpartner/in: Jutta Klatt
Finanzverwaltung
Tel.: 07134 / 512 - 129 Fax: 07134 / 512 - 199 E-Mail Herr Schenk Tel.: 0175 / 83 45 90 oder 07134 / 63 51
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Die Stadt Weinsberg unterhält 4 Friedhöfe:
in der Kernstadt Weinsberg sowie in den Ortsteilen Grantschen, Gellmersbach und Wimmental
Es gibt verschiedene Bestattungsmöglichkeiten:
Erdbestattungen sind in Reihengräbern sowie in Familiengräbern möglich.
Die Beisetzung in einem Reihengrab ist nur für eine Person und maximal für 18 Jahre möglich.
In einem Familiengrab können 2 bzw. in einem Doppelgrab 4 Personen bestattet werden. Ein Familiengrab muss für 30 Jahre erstmalig erworben werden und kann jederzeit nach Ablauf der Ruhefrist verlängert werden. Die Beisetzung von Urnen in Familiengräbern ist möglich.
Urnenbestattungen sind seit kurzem in der neuen Urnenwand auf dem Friedhof in Weinsberg sowie in Urnengräbern möglich. Außerdem gibt es auf dem Friedhof in Weinsberg die Möglichkeit der anonymen Bestattung. Ein Urnengrab kann für 18 Jahre erworben werden.
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