Auskunft aus der Kaufpreissammlung
In einer gebührenpflichtigen Auskunft aus der Kaufpreissammlung werden Vergleichsfälle, die mit dem vom Antragsteller beschriebenen Bewertungsobjekt direkt oder indirekt vergleichbar sind, herangezogen. Hierfür hat der Gutachterausschuss in der Kaufpreissammlung auf dem freien Grundstücksmarkt in Weinsberg veräußerte Grundstücke bzw. Eigentumswohnungen mit ihren wesentlichen Daten gespeichert.

 

Gutachterausschussverordnung (Auszug)

 

§ 13 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
(1) Auf schriftlichen Antrag sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu erteilen, soweit

1.der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft 

    macht,
2. überwiegend schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegen stehen 

    und
3. eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint.

Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses und der sachgerechten Verwendung der Daten ist regelmäßig auszugehen, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine Wertermittlung beantragt wird. Der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigten Personen dürfen nicht mitgeteilt werden.

(2) Die im Rahmen von Auskünften übermittelten Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie erteilt worden sind.

 

 

Schriftliche Anträge an

 

Stadt Weinsberg
Grundstücksbewertungsstelle / Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Marktstraße 11
74189 Weinsberg

Telefon: 07134 / 512 - 261
Telefax: 07134 / 512 - 268
E-Mail


Gebührensatzung