Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens
Artenschutz „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Natur-schutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren
Artenschutz „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutz-gesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
durchgeführt.
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.