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Distanzierung
Das
Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 (AZ.: 312 O 85/98)
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Urheberrecht:
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Hinweis zum Elektronischen-Anpassungsgesetz (EAnpG):
Zum
1. März 2005 wurde das „Gesetz zur Anpassung des
Verwaltungsverfahrenrechts an die moderne elektronische Kommunikation
und zur Änderung des Landespersonalausweisgesetzes
(Elektronik-Anpassungsgesetz – EanpG) wirksam.
Wegen noch nicht
ausreichender technischer Infrastruktur für die Handhabung von Mails
mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz
bietet die Stadt Weinsberg diesen Zugang derzeit noch nicht an.
Falls
im Verwaltungsverfahren die Schriftform (mit oder ohne Unterschrift)
vorgeschrieben ist, stellt die Übermittlung von Informationen per
E-Mail keinen Ersatz für die Schriftform dar. Dies gilt auch für die
Übermittlung von elektronischen Formularen. Die elektronische
Übermittlung von Willenserklärungen (z.B. Anträge, Beschwerden usw.)
oder anderen Informationen (z.B. Terminvereinbarungen, Anfragen usw.)
begründet keinen Anspruch auf Verwaltungshandeln. Da elektronische
Nachrichten verfälscht, umgeleitet oder gelöscht werden können, ohne
dass hiervon der Sender oder Empfänger Kenntnis erhält, sind solche
Mitteilungen generell nicht rechtswirksam.
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