Regelung der Notbetreuung an der Grundschule Weinsberg


Die Grundschule Weinsberg sowie die Außenstelle Grantschen/Wimmental werden ab 16.12.2020 vorzeitig in die Weihnachtsferien gehen.

Bei der Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, auch an den Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden die Schulen und Kindertagesstätten in diesem Zeitraum bundesweit grundsätzlich geschlossen.
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Vor diesem Hintergrund können die Eltern Bedarf für eine Notbetreuung anmelden.

Bitte melden Sie Ihr Kind mit dem hier hinterlegten Vordruck an.

Ein Essen kann nicht organisiert werden. Die Eltern werden gebeten, ihren Kindern Vesper mitzugeben.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:
Rathaus Weinsberg
Fachbereich Schulen
Sina.Schleicher@weinsberg.de, Tel.: 07134 512-230

Eine Einzelfallentscheidung behalten wir uns ausdrücklich vor.