"Soforthilfe Corona"


Das Antragsformular für das Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist online

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

 

Downloads:

Antrag Soforthilfe Corona Baden-Württemberg

Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe („Soforthilfe Corona“)

Merkblatt für Unternehmen zu den Auswirkungen des Coronavirus

Soforthilfen für Soloselbständige und kleine Unternehmen - Häufig gestellte Fragen

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut MdL Unterstützung für Unternehmen in BW