Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung


Mit Beschluss vom 8. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen betreffen den Betrieb der Schulen und treten am 12. April 2021 in Kraft.

  • Umsetzung der bereits angekündigten Aussetzung des Präsenzunterrichts vom 12. bis 18. April 2021.
    • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie der entsprechenden Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) kehren in der ersten Schulwoche nach den Osterferien (12. bis 18. April 2021) vorübergehend in den Fernunterricht zurück.
    • Es wird eine Notbetreuung für teilnahmeberechtigte Schülerinnen und Schüler der Grundschule, der Klassenstufen 5 bis 7 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren angeboten. Dabei gelten die bisherigen Zugangsvoraussetzungen.

Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Informationen zur Teststrategie an Schulen

Informationen zur Teststrategie in Kitas und Kindergärten

Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Schulbetrieb