Ergänzende Lockerungen im Landkreis Heilbronn ab Donnerstag, 10. Juni 2021


Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heilbronn seit Samstag, 5. Juni 2021, den Wert von 35 an fünf Tagen in Folge unterschritten hat, gelten ab Donnerstag, 10. Juni 2021, weitere Lockerungen im Landkreis Heilbronn. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

Damit entfällt ab Donnerstag die Testpflicht für Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen und Einrichtungen (wie z. B. Freibäder). Außerdem sind wieder Feiern im Gastgewerbe innen und außen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Voraussetzung dafür ist ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis. Tanzveranstaltungen sind nach wie vor untersagt.

Es bleibt weiterhin dabei, dass Treffen im privaten Raum mit maximal zehn Personen aus bis zu drei Haushalten erlaubt sind. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen.

Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 35 liegen, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden.

Der Landkreis Heilbronn befindet sich nach wie vor im Öffnungsschritt 3 im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg. Alle Regelungen des Öffnungsschrittes 3 sowie der Lockerungen unter 35 (§ 21 Absatz 1 der Coronaverordnung Baden-Württemberg) finden sich im Stufenplan des Landes Baden-Württemberg unter www.baden-wuerttemberg.de oder www.landkreis-heilbronn.de/coronavirus.