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VBK und AVG weisen auf Rauchverbot an Haltestellen hin


Pressemitteilung vom 22. Mai 2026 


VBK und AVG weisen auf Rauchverbot an Haltestellen hin 

Landesregierung beschließt neue Regelungen für besseren Schutz von Nichtraucher*innen   


Zum 1. Juni 2026 tritt in Baden-Württemberg das neue Landesnichtraucherschutzgesetz in 

Kraft. Durch die Gesetzesänderung sollen insbesondere Kinder, Jugendliche und vulnerable 

Gruppen besser vor den gesundheitsschädlichen Folgen des Passivrauchens geschützt wer-

den. 

Anlässlich der neuen Regelung weisen die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und die Albtal-

Verkehrs-Gesellschaft (AVG) darauf hin, dass auch an ihren Bus- und Bahnhaltestellen das 

Rauchen untersagt ist. Das Rauchverbot besteht seit über zehn Jahren und gilt im gesamten 

Haltestellenbereich. Es umfasst Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes, Shishas, E-Shishas und  

ähnliche Produkte für den Konsum von Tabak oder vergleichbaren Erzeugnissen. Die Fahr-

gäste werden mit einem entsprechenden Piktogramm an den Haltestellen auf das Rauchver-

bot hingewiesen.  

„Unsere Haltestellen sind rauchfrei. Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit der Geset-

zesnovelle ein klares Signal für mehr Gesundheitsschutz sendet. Wir bitten alle Fahrgäste, 

sich an dieses Rauchverbot zu halten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Das macht das 

Warten an den Haltestellen für alle angenehmer“, erklärt Christian Höglmeier, technischer 

Geschäftsführer der VBK und AVG. 

Durch das novellierte Landesnichtraucherschutzgesetz, das vom Landtag in Stuttgart am  

4. Februar 2026 beschlossen wurde, wird der Nichtraucherschutz unter anderem auf Kinde-

spielplätze, Bus- und Bahnhaltestellen, Freibäder, Schulgelände, Kinder-Tageseinrichtungen 

und weitere öffentliche Einrichtungen ausgeweitet. Die Kontrolle des Landesnichtraucher-

schutzgesetz bzw. des Rauchverbots obliegt der Ortspolizeibehörde. 

Bildunterschrift: 

Das Land Baden-Württemberg hat ein neues Nichtraucherschutzgesetz auf den Weg ge-

bracht. Es tritt zum 1. Juni in Kraft. Damit sollen insbesondere Kinder und vulnerable Gruppe 

besser vor den gesundheitsschädlichen Folgen des Passivrauchens geschützt werden. Auch 

an Bus- und Bahnhaltestellen ist das Rauchen untersagt.