Hilfspersonen
Eine Neuerung der Wahlordnung ist, dass eine Stimmabgabe mit einer Hilfsperson möglich ist.
- Die Hilfsperson kann selbst bestimmt werden (aus dem persönlichen Umfeld oder aus dem Wahlvorstand im Wahllokal)
- Sie ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Einflussnahme ist nicht erlaubt
- Nur der Prozess des Wählens darf unterstützt werden.
- Sie darf gemeinsam mit der Person mit Behinderung die Wahlkabine betreten.


