Zur Landtagswahl am 08.03.2026 kann bis Freitag 6. März 2026, 15.00 Uhr, im Rathaus Weinsberg ein Wahlschein beantragt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Bei Anträgen, welche nach dem 4. März 2026 gestellt werden, empfehlen wir, die Unterlagen beim Rathaus abzuholen, da danach nicht mehr sichergestellt werden kann, dass diese noch rechtzeitig beim Wähler ankommen. Werden die Unterlagen nicht vom Antragsteller selbst abgeholt, sondern von einer von ihm beauftragten Person, so ist dies nur durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache im Rathaus Weinsberg, Bürgerbüro, beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.weinsberg.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen per Post zugestellt wird, müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Die Beantragung von Wahlscheinen per Internet oder über QR-Code ist bis einschließlich 01. März 2026 möglich.
Zudem besteht die Möglichkeit, persönlich (Zimmer 110) oder per E-Mail an briefwahl@weinsberg.de einen Wahlschein zu beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich gerne an die Stadt Weinsberg unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Stadt Weinsberg, Bürgerbüro, Tel. 07134 512-149, buergerbuero@weinsberg.de oder das Wahlamt, Tel. 07134 512-110, amt11@weinsberg.de


