
© Polizei Baden-Württemberg; Polizeipräsidium Ludwigsburg
E-Scooter sind aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken. Für ihre Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr gelten jedoch klare Regeln:
- E-Scooter dürfen ab 14 Jahren ohne Führerschein oder Prüfbescheinigung gefahren werden.
- Erforderlich sind eine gültige Versicherungsplakette und eine Betriebserlaubnis.
- Gefahren werden darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Fehlen diese, ist die Fahrbahn zu nutzen. Gehwege sind grundsätzlich tabu, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind.
- Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang.
- Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren.
- Alkohol und Drogen haben im Straßenverkehr nichts verloren. Verstöße können Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
- Es ist hintereinander, nicht freihändig und ohne Anhängen an andere Fahrzeuge zu fahren. Richtungsänderungen sind rechtzeitig anzuzeigen.
- Eine Helmpflicht besteht derzeit nicht, das Tragen eines geeigneten Helms wird jedoch empfohlen.
Unser Appell: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und keine Spielzeuge. Wer aufmerksam fährt, die Regeln beachtet und Rücksicht nimmt, trägt zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr bei.


