Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
Voraussetzungen
Eine Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen Sie vornehmen, wenn Sie
- in Ihrer Wohnsitzgemeinde oder der Gemeinde, in der Sie Ihre betriebliche Niederlassung haben, Waren vertreiben oder ankaufen und Leistungen anbieten bzw. entsprechende Bestellungen entgegennehmen und die Gemeinde nicht mehr als 10.000 Einwohner hat,
- von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben oder
- Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbieten.
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
- Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder
- Sie Ihre Reisegewerbetätigkeit aufgeben.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte
Verfahrensablauf
- Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer „reisegewerbekartenfreien Tätigkeit“ können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
- Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
- Erst, wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.
Fristen
Sie müssen die Anzeige vornehmen , bevor Sie mit der Reisegewerbetätigkeit beginnen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit verspätet anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular der Anzeige (siehe oben)
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers (siehe oben)
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (zum Beispiel Handelsregister, Genossenschaftsregister) und bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
Kosten
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
- § 55a Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
- § 55c Anzeigepflicht
Gewerbeanzeigenverordnung (GewAnzV):
- § 1 Erstattung der Gewerbeanzeige
- § 2 Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige
Freigabevermerk
14.04.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare
- Amt für Abfallwirtschaft (Landkreis Heilbronn)
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2022/2023
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2023/2024
- Anmeldung Sterbefall
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Empfänger von Sozialleistungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag Sondernutzung auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag Verhaltensprüfung für das Halten gefährlicher Hunde
- Aufnahme Kleinkindbetreuung Weinsberg
- Aufnahmeantrag Kindergarten
- Bescheinigung des Arbeitgebers (Betreuung GS Weinsberg)
- Bürgerauskunft (elektronische Melderegisterauskunft / KM-Meldeportal)
- Einwilligungungserklärung Veröffentlichung Fotos, Heimlauferlaubnis (Betreuung GS Weinsberg)
- Elternbeiträge Betreuungsangebot GS Weinsberg
- Erhebungsbogen für das Halten gefährlicher Hunde
- Flächennutzungsplan (GVV Raum Weinsberg)
- Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis
- Gewerbeanmeldung bei Neugründungen von nicht eingetragenen Einzelunternehmen (eBürgerdienst)
- Gewerberegisterauskunft - einfach Auskunft (eBürgerdienst)
- Häckselplätze mit Öffnungszeiten (Stadt Weinsberg)
- Hinweise für den Hundehalte zur Verhaltensprüfung
- Hundesteuer Anmeldung (Stadt Weinsberg)
- Informationen zum Anmeldeverfahren Kleinkindbetreuung/Kindergarten Weinsberg
- Kampfhundeverordnung
- Online Termin für das Bürgerbüro buchen (Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Stadt Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Weinsberg)
- Richtlinien Betreuungsangebote der Stadt Weinsberg
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weinsberg
- Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Stadt Weinsberg)
- Vergnügungssteuersatzung (Stadt Weinsberg)
- Verpflichtungserklärung
- Verwaltungsgebührensatzung vom 22.03.2022 (Stadt Weinsberg)
- Virtuelles Bauamt der Stadt Weinsberg

