Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage beantragen
Voraussetzungen
Es muss ein besonderer Ausnahmefall vorliegen.
Beispiel: Verkaufsveranstaltungen zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
Zuständige Stelle
- wenn Sie die Ausnahme für das Gebiet eines Stadtkreises oder einer Großen Kreisstadt beantragen wollen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie die Ausnahme für das Gebiet einer Gemeinde beantragen wollen, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahrnimmt: die Gemeinde-/Stadtverwaltung einer der beteiligten Gemeinden
- ansonsten: das für das Gebiet zuständige Landratsamt
- für bestimmte Tanzveranstaltungen und für bestimmte Veranstaltungen während des Hauptgottesdienstes: die Gemeinde
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Stadt oder Gemeinde an, für deren Bezirk Sie die Ausnahmegenehmigung beantragen.
Verfahrensablauf
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Behörde erhalten Sie die Antragsformulare dort oder können sie im Internet herunterladen.
Fristen
keine
Sie sollten Ihren Antrag möglichst früh stellen. Dies gilt besonders, wenn Sie zum ersten Mal eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Wenn im Einzelfall Unterlagen erforderlich sind, können Sie diese nach Anforderung durch die zuständige Behörde nachreichen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Je nach Lage des konkreten Einzelfalls stehen Ihnen die Rechtsbehelfe Widerspruch, Klage oder Antrag im einstweiligen Rechtsschutz zur Verfügung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
24.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare
- Amt für Abfallwirtschaft (Landkreis Heilbronn)
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2022/2023
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2023/2024
- Anmeldung Sterbefall
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Empfänger von Sozialleistungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag Sondernutzung auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag Verhaltensprüfung für das Halten gefährlicher Hunde
- Aufnahme Kleinkindbetreuung Weinsberg
- Aufnahmeantrag Kindergarten
- Bescheinigung des Arbeitgebers (Betreuung GS Weinsberg)
- Bürgerauskunft (elektronische Melderegisterauskunft / KM-Meldeportal)
- Einwilligungungserklärung Veröffentlichung Fotos, Heimlauferlaubnis (Betreuung GS Weinsberg)
- Elternbeiträge Betreuungsangebot GS Weinsberg
- Erhebungsbogen für das Halten gefährlicher Hunde
- Flächennutzungsplan (GVV Raum Weinsberg)
- Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis
- Gewerbeanmeldung bei Neugründungen von nicht eingetragenen Einzelunternehmen (eBürgerdienst)
- Gewerberegisterauskunft - einfach Auskunft (eBürgerdienst)
- Häckselplätze mit Öffnungszeiten (Stadt Weinsberg)
- Hinweise für den Hundehalte zur Verhaltensprüfung
- Hundesteuer Anmeldung (Stadt Weinsberg)
- Informationen zum Anmeldeverfahren Kleinkindbetreuung/Kindergarten Weinsberg
- Kampfhundeverordnung
- Online Termin für das Bürgerbüro buchen (Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Stadt Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Weinsberg)
- Richtlinien Betreuungsangebote der Stadt Weinsberg
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weinsberg
- Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Stadt Weinsberg)
- Vergnügungssteuersatzung (Stadt Weinsberg)
- Verpflichtungserklärung
- Verwaltungsgebührensatzung vom 22.03.2022 (Stadt Weinsberg)
- Virtuelles Bauamt der Stadt Weinsberg

