Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
Voraussetzungen
Ihnen und Ihren Kindern droht zuhause Gewalt.
Die meisten Frauen- und Kinderschutzhäuser nehmen keine Frauen auf, die
- unter 18 Jahre sind,
- Söhne über 14 Jahre haben,
- obdachlos sind oder
- schwerwiegende Suchtprobleme haben.
Hinweis: Bei den Aufnahmevoraussetzungen bestehen Unterschiede zwischen den verschiedenen Frauenhäusern.
Zuständige Stelle
das nächstgelegene Frauen- und Kinderschutzhaus
Hinweis: Die Gemeinde-/Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde (üblicherweise das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde) kann Ihnen die Standorte nennen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen Platz in einem Frauen- und Kinderschutzhaus suchen, können Sie sich direkt an die folgenden Stellen wenden:
- ein Frauen- und Kinderschutzhaus in Ihrer Nähe
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung
- die nächstgelegene Polizeidienststelle
Die Telefonnummer des für Sie nächstgelegenen Frauen- und Kinderschutzhauses erfahren Sie bei deren Trägern oder aus dem Internet. Das örtliche Frauen- und Kinderschutzhaus ist im Internet oft unter dem Eintrag "Frauen helfen Frauen" verzeichnet. Eine bundesweite Übersicht der Frauen- und Kinderschutzhäuser mit aktuellen Aufnahmekapazitäten sind hier zu finden: ZIF Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser | Bundesweite Frauenhaus-Suche
Erste Unterstützung und Informationen zum Hilfesystem bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Es ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Unter der Nummer 08000 116 016 oder über eine Online-Beratung, können Sie sich anonym und kostenfrei beraten lassen. Dies ist auch ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon möglich. Die Beratung kann in 18 Fremdsprachen, Gebärdensprache und leichter Sprache erfolgen.
Das Angebot gilt für Betroffene, aber auch Angehörige, Freundinnen und Freunde und Fachkräfte.
Qualifizierte Beraterinnen stehen Ihnen vertraulich zur Seite. Sie vermitteln bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es entstehen unterschiedlich hohe Kosten für Betreuung und Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus.
Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, übernimmt der kommunale Träger, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, die Kosten.
Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, müssen Sie selbst für die Kosten Ihres Aufenthalts aufkommen. Die Kosten können aber für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden.
Hinweis: Sie können auch in einem Frauen- und Kinderschutzhaus eines anderen Stadt- oder Landkreises untergebracht werden.
Vertiefende Informationen
- Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg (Stand: Oktober 2024)
- Gegen Gewalt an Männern: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- Leistungen und Unterstützung: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
- Frauenhauskoordinierung e.V. mit Informationen für Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern und Frauenunterstützungseinrichtungen , Multiplikatorinnen in der Frauenhausarbeit, Expertinnen in der Anti-Gewalt-Arbeit und alle am Thema interessierten Personen
- ZIF Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser | Bundesweite Frauenhaus-Suche
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
04.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare
- Amt für Abfallwirtschaft (Landkreis Heilbronn)
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2022/2023
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2023/2024
- Anmeldung Sterbefall
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Empfänger von Sozialleistungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag Sondernutzung auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag Verhaltensprüfung für das Halten gefährlicher Hunde
- Aufnahme Kleinkindbetreuung Weinsberg
- Aufnahmeantrag Kindergarten
- Bescheinigung des Arbeitgebers (Betreuung GS Weinsberg)
- Bürgerauskunft (elektronische Melderegisterauskunft / KM-Meldeportal)
- Einwilligungungserklärung Veröffentlichung Fotos, Heimlauferlaubnis (Betreuung GS Weinsberg)
- Elternbeiträge Betreuungsangebot GS Weinsberg
- Erhebungsbogen für das Halten gefährlicher Hunde
- Flächennutzungsplan (GVV Raum Weinsberg)
- Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis
- Gewerbeanmeldung bei Neugründungen von nicht eingetragenen Einzelunternehmen (eBürgerdienst)
- Gewerberegisterauskunft - einfach Auskunft (eBürgerdienst)
- Häckselplätze mit Öffnungszeiten (Stadt Weinsberg)
- Hinweise für den Hundehalte zur Verhaltensprüfung
- Hundesteuer Anmeldung (Stadt Weinsberg)
- Informationen zum Anmeldeverfahren Kleinkindbetreuung/Kindergarten Weinsberg
- Kampfhundeverordnung
- Online Termin für das Bürgerbüro buchen (Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Stadt Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Weinsberg)
- Richtlinien Betreuungsangebote der Stadt Weinsberg
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weinsberg
- Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Stadt Weinsberg)
- Vergnügungssteuersatzung (Stadt Weinsberg)
- Verpflichtungserklärung
- Verwaltungsgebührensatzung vom 22.03.2022 (Stadt Weinsberg)
- Virtuelles Bauamt der Stadt Weinsberg

