Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
Voraussetzungen
Sie sind Wohnungsgeber des neuen Wohnsitzes.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich und nicht nur zum Schein zur Benutzung überlässt.
Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet.Wohnungsgeber kann auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, zum Beispiel Hausverwaltungen.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder nur gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.Beziehen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst die Wohnung oder das Haus, geben Sie eine Eigenerklärung für sich ab.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde des neuen Wohnorts der eingezogenen Person.
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des neuen Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für diese Wohnortgemeinde erfüllt.
Verfahrensablauf
Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person müssen der Meldebehörde den Einzug der meldepflichtigen Person schriftlich bestätigen (Wohnungsgeberbestätigung).
Dabei bestätigen Sie folgende Daten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift als Wohnungsgeber oder wenn Sie nicht Eigentümer sind, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung, in die eingezogen wird, sowie
- Namen der meldepflichtigen Personen.
Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhalten Sie ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das müssen Sie der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen.
Sie können sich danach bei der Meldebehörde erkundigen, ob sich die meldepflichtige Person angemeldet hat.
Fristen
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug.
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Vertiefende Informationen
- Meldewesen auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern
- (Anmerkung der Landesredaktion: Unter "Erforderliche Unterlagen" erwähnen)
Hinweise
Die Meldebehörde kann gegebenenfalls weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsehen.
Rechtsbehelf
Kein
Rechtsgrundlage
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
Freigabevermerk
19.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare
- Amt für Abfallwirtschaft (Landkreis Heilbronn)
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2022/2023
- Anmeldung Kernzeit-/Ganztagesbetreuung GS Weinsberg 2023/2024
- Anmeldung Sterbefall
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für Empfänger von Sozialleistungen (Landkreis Heilbronn)
- Antrag Sondernutzung auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung
- Antrag Verhaltensprüfung für das Halten gefährlicher Hunde
- Aufnahme Kleinkindbetreuung Weinsberg
- Aufnahmeantrag Kindergarten
- Bescheinigung des Arbeitgebers (Betreuung GS Weinsberg)
- Bürgerauskunft (elektronische Melderegisterauskunft / KM-Meldeportal)
- Einwilligungungserklärung Veröffentlichung Fotos, Heimlauferlaubnis (Betreuung GS Weinsberg)
- Elternbeiträge Betreuungsangebot GS Weinsberg
- Erhebungsbogen für das Halten gefährlicher Hunde
- Flächennutzungsplan (GVV Raum Weinsberg)
- Friedhofssatzung mit Gebührenverzeichnis
- Gewerbeanmeldung bei Neugründungen von nicht eingetragenen Einzelunternehmen (eBürgerdienst)
- Gewerberegisterauskunft - einfach Auskunft (eBürgerdienst)
- Häckselplätze mit Öffnungszeiten (Stadt Weinsberg)
- Hinweise für den Hundehalte zur Verhaltensprüfung
- Hundesteuer Anmeldung (Stadt Weinsberg)
- Informationen zum Anmeldeverfahren Kleinkindbetreuung/Kindergarten Weinsberg
- Kampfhundeverordnung
- Online Termin für das Bürgerbüro buchen (Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Stadt Weinsberg)
- Online-Sepa-Lastschriftmandat / Abbuchungsermächtigung (Weinsberg)
- Richtlinien Betreuungsangebote der Stadt Weinsberg
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Weinsberg
- Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Stadt Weinsberg)
- Vergnügungssteuersatzung (Stadt Weinsberg)
- Verpflichtungserklärung
- Verwaltungsgebührensatzung vom 22.03.2022 (Stadt Weinsberg)
- Virtuelles Bauamt der Stadt Weinsberg

