Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2021


Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie fand die Gemeinderatssitzung unter Leitung von Bürgermeister Stefan Thoma als Videokonferenz statt. Die Gemeinderäte waren auf einer Leinwand im Großen Ratssaal präsent.

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit folgenden Themen befasst:

Starkregenrisikomanagement;
hier: Vergabe von Planungsleistungen

Bereits in der Gemeinderatssitzung im September wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, aufgrund von Starkregenereignissen ein ganzheitliches Handlungskonzept zur Minderung von Überflutungsschäden in Folge von Starkregen zu erarbeiten.

Hierfür wird mit einer Förderung von bis zu 70% der Kosten gerechnet. Nachdem zwischenzeitlich mehrere Honorarangebote vorliegen, wurde einstimmig die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements an das Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH aus Stuttgart vergeben.

Gemeinsamer Gutachterausschuss "Weinsberger Tal und Schozachtal";
hier: Vorschlag zur Bestellung des Vorsitzenden

Der Gemeinsame Gutachterausschuss „Weinsberger Tal und Schozachtal“ besteht aus den Städten und Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, ElIhofen, Flein, IIsfeId, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach, Weinsberg und Wüstenrot und hat im April 2020 seinen Betrieb mit Geschäftssitz in Weinsberg aufgenommen. Der bisherige Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses hat sein Amt niedergelegt. In der Gemeinderatssitzung wurde als Nachfolger einstimmig Klaus Grimmeisen gewählt. Dieser tritt am 15. Dezember 2021 sein Amt an.

Neufestsetzung der Abwassergebühren;
hier: Vorstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 und Beschlussfassung über die Schmutzwasser- sowie die Niederschlagswassergebühren 2022

Die Abwassergebühren für das Jahr 2022 wurden vom Gemeinderat auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wie folgt beschlossen:

Schmutzwassergebühr: 1,62 EUR/m3 (bisher 1,47 EUR/m3)
Niederschlagswassergebühr: 0,47 EUR/m2 (bisher 0,49 EUR/m2)

Die neuen Gebühren gelten von 01.01.2022 bis 31.12.2022.

9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Weinsberg vom 18.09.2012;
hier: Beratung und Beschlussfassung

Nachdem der Gemeinderat die Neufassung der Abwassergebühr beschlossen hat, ist die Abwassersatzung entsprechend anzupassen.

Die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Weinsberg wurde einstimmig beschlossen.

Abwassergebühren der Stadt Weinsberg;
hier: Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses für das Jahr 2017

Dem Gemeinderat wurde das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2017 vorgestellt, welches von der Verwaltung zusammen mit der Firma Allevo ermittelt wurde. Dieses wurde einstimmig beschlossen.

1. Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Weinsberg
Die Erschließungsbeitragssatzung aus dem Jahr 2012 musste angepasst werden.  Eine Regelungslücke gibt es bei Bebauungsplänen, bei denen keine Festsetzung enthalten ist, die in eine Vollgeschosszahl umgerechnet werden kann. Gegebenenfalls anfallende Erschließungsbeiträge könnten somit nicht veranlagt werden. Auch wurde ein neu gefasster Begriff (urbanes Gebiet) in die Änderungssatzung aufgenommen, um mögliche Erschließungsbeiträge erheben zu können. Die 1. Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Weinsberg wurde einstimmig beschlossen.

Genehmigung von Spenden
Der Gemeinderat hat die bei der Stadt Weinsberg eingegangenen Spenden einstimmig genehmigt.