Bürgermeisterwahl 2023

Bürgermeisterwahl am 19.11.2023 – Antrag auf Briefwahlunterlagen


Alle Wahlberechtigten können bis zum Freitag, 17.11.2023 bis 18:00 Uhr Wahlscheine beantragen, um per Brief zu wählen.

Bitte beachten Sie, dass der Link für einen Antrag auf Briefwahl per Internet sowie der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte QR-Code nicht mehr aktiv ist. Bitte kommen Sie möglichst persönlich vorbei, um beantragte Briefwahlunterlagen abzuholen, da eine Zustellung bis zum Wahlsonntag aufgrund der langen Zustellungsdauer unter Umständen nicht mehr ausreichen wird.

Wir möchten auf folgende Fristen hinweisen:

Frist Freitag, 17.11.2023 bis 18:00 Uhr – generell

Alle Wahlberechtigten
können bis Freitag, 17.11.2023, 18:00 Uhr Wahlscheine beantragen, um per Brief zu wählen.

Frist Samstag, 18.11.2023 bis 12:00 Uhr – Wahlschein nicht zugegangen
Wer glaubhaft versichert, dass ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Samstag, 18.11.2023, 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein beantragen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Frist Sonntag, 19.11.2023 bis 15:00 Uhr – plötzliche Erkrankung u.a.
Wer plötzlich so erkrankt, dass er den Wahlraum nicht aufsuchen kann, erhält auf Antrag (Unterschrift nicht vergessen) einen Wahlschein.

Bereitschaftsdienst außerhalb der Rathausöffnungszeiten
Für die genannten Fälle ist im Rathaus Weinsberg, Bürgerbüro, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg ein Bereitschaftsdienst eingerichtet (Tel. 07134-512-300)

- Freitag, 17.11.2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr (Rathaus besetzt)

- Samstag, 18.11.2023 von 9:00 bis 12:00 Uhr (telefonisch)

- Sonntag, 19.11.2023 von 10:00 bis 15:00 Uhr (telefonisch)

Achtung! Bitte denken Sie daran, dass in allen Fällen Ihre Briefwahlunterlagen bis zum Sonntag, 19. November 2023, 18:00 Uhr im Rathaus, Marktplatz 11, Weinsberg eingegangen sein müssen.

Ihr Wahlamt