Briefwahl - Landtagswahl am 8. März 2026

Briefwahl - Landtagswahl am 8. März 2026

Wahlscheinanträge über das Internet oder QR-Code für die Landtagswahl am 08. März 2026

Die Beantragung des Wahlscheins kann persönlich, schriftlich (z. B. E-Mail, Telefax) oder in elektronischer Form erfolgen. Zur schriftlichen Beantragung können Sie den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens abgedruckten Antrag benutzen, ein handschriftlich unterschriebenes Fax (Fax-Nr. 07134/512-199)
übermitteln oder den elektronischen Wahlscheinantrag verwenden. 

Für den elektronischen Wahlschein klicken Sie bitte hierzu auf den Link

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Sie müssen die Daten auf dem Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigungsschreiben in das Antragsformular eintragen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre
Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. 

Der Antrag muss Wahlbezirk, Wählernummer, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Die Unterlagen werden Ihnen dann nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift übersandt. 

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät für den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. 

Die Beantragung eines elektronischen Wahlscheins ist nur bis Sonntag 01. März 2026 möglich, danach kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig bei Ihnen ankommen.