Hilfspersonen

Hilfspersonen

Eine Neuerung der Wahlordnung ist, dass eine Stimmabgabe mit einer Hilfsperson möglich ist.


  • Die Hilfsperson kann selbst bestimmt werden (aus dem persönlichen Umfeld oder aus dem Wahlvorstand im Wahllokal)
  • Sie ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
  • Einflussnahme ist nicht erlaubt
  • Nur der Prozess des Wählens darf unterstützt werden.
  • Sie darf gemeinsam mit der Person mit Behinderung die Wahlkabine betreten.

Eine Neuerung der Wahlordnung ist, dass eine Stimmabgabe mit einer Hilfsperson möglich ist. Die Hilfsperson kann selbst bestimmt werden (aus dem persönlichen Umfeld oder aus dem Wahlvorstand im Wahllokal) Sie ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Einflussnahme ist nicht erlaubt Nur der Prozess des Wählens darf unterstützt werden. Sie darf gemeinsam mit der Person mit Behinderung die Wahlkabine betreten.