Der Landesabstimmungsausschuss hat in einer öffentlichen Sitzung am 28. März 2025 festgestellt, dass das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ nicht von der nach Artikel 59 Absatz 3 Satz 4 der Landesverfassung erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten durch rechtsgültige Eintragung unterstützt wurde und somit nicht zustande gekommen ist. Am 6. März 2025 hat das Innenministerium das neue Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ zugelassen. Es handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, das strikt von dem bereits abgeschlossenen Volksbegehren „Landtag verkleinern“ abzugrenzen ist.
Ab dem 5. Mai 2025 haben Sie die Möglichkeit, sich bis Montag, den 4. August 2025 zur Unterstützung des Volksbegehrens in die Eintragungslisten der amtlichen Sammlung im Rathaus Weinsberg zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros einzutragen.
Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet über den Eingang rechts neben dem Weibertreumuseum möglich.
Alle weiteren Informationen und den Gesetzesentwurf können Sie in der anliegenden Amtlichen Bekanntmachung nachlesen.