Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen können blinde und sehbehinderte Wählende bei der kommenden Landtagswahl mithilfe einer Stimmzettelschablone gleichberechtigt wählen. Diese Schablone bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos an. Die Schablone darf als Hilfsmittel mit in die Wahlkabine genommen werden. Damit blinde und sehbehinderte Wählende die Schablone richtig anlegen können, sind die Stimmzettel standardmäßig an der oberen rechten Ecke angeschnitten oder gestanzt. Da diese Markierung von Amtswegen auf allen Stimmzetteln vorgenommen wurde, können keine Rückschlüsse auf einzelne Wählende und ihre Wahlentscheidung getroffen werden. Das Wahlgeheimnis bleibt für alle Wählenden geschützt.
Wie erhält man eine Stimmzettelschablone?
Personen mit Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis, die Blindenhilfe durch die Stadt- und Landkreise beziehen, erhalten die Schablone mit Audio-CD automatisch zugesandt. Zur Einhaltung des Datenschutzes erfolgt der Versand über die zuständigen Städte und Landkreise. Wichtig: Der automatische Versand in Württemberg erfolgt ausschließlich an Personen mit dem Merkzeichen "BL".
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
Sie haben eine andere Form der Behinderung oder Beeinträchtigung?
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit und gleichberechtigten Teilhabe an der Landtagswahl finden Sie unter www.weinsberg.de/landtagswahl-2026


