Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

  • Voraussetzungen

    Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

  • Zuständige Stelle

    Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

  • Bezugsort

    Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

  • Fristen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
    • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
      (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
  • Kosten

    Es wird aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.03.2022 pro Fall eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 11,50 € erhoben.

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    kein

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    21.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg