E-Rechnungen
Gemäß E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ERechVOBW), E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) und der EU-Richtlinie 2014/55 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen sind Städte und Kommunen zur Annahme und digitalen Weiterverarbeitung von elektronischen Rechnungen verpflichtet.