Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2020


Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Weinsberg;

Information über das weitere Vorgehen

Bereits am 2. April 2019 hatte der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung dem Einstieg in einen professionell begleiteten Stadtentwicklungsprozess zugestimmt. Verwaltung und Gemeinderat sollen unter Einbeziehung der Bürgerschaft unter fachlicher Begleitung gemeinsam ein Stadtentwicklungskonzept erarbeiten, welches Gesicht Weinsberg bis zum Jahr 2035 haben soll.

Bürgermeister Stefan Thoma betonte in der Sitzung, dass es darum gehe, die Zukunft Weinsbergs gemeinsam zu gestalten und in den Prozess auch die Bürger sowie alle relevanten Lebensbereiche einzubeziehen, wie zum Beispiel Handel, Dienstleistung, Gewerbe bis hin zu den Vereinen. Am 19. November 2019 habe der Gemeinderat den Auftrag zur Ausarbeitung des Stadtentwicklungskonzepts für die Stadt Weinsberg an das Büro Reschl Stadtentwicklung, Stuttgart, vergeben. Im Dezember 2019 hat ein Auftaktgespräch mit dem Büro stattgefunden und vor wenigen Tagen eine Besichtigung der Kernstadt mit den Ortsteilen. Dabei wurden das weitere Vorgehen und ein erster Zeitplan mit den einzelnen Phasen des Prozesses abgestimmt.

Professor Dr. Richard Reschl hat dem Gemeinderat in der Sitzung den weiteren Ablauf und die Inhalte eines Stadtentwicklungsprozesses vorgestellt. Die Projektleitung übernimmt im Büro Reschl dessen Mitarbeiter Adrian Schwake. Ein wichtiger Bestandteil des Stadtentwicklungsprozesses wird eine repräsentative Bürgerbefragung sein, die direkt nach der Auftaktphase in Angriff genommen werden soll.

Aus Sicht der Verwaltung ist es sinnvoll, dass ein projektbegleitender Ausschuss des Gemeinderats in den Prozess einbezogen wird. Dazu wurde aus jeder Fraktion ein Mitglied benannt. Außerdem sollen die stellvertretenden Bürgermeister dem Ausschuss angehören. Unabhängig davon wird der Gemeinderat über die einzelnen Schritte laufend informiert werden und im Rahmen einer Klausurtagung eingebunden.

Alle Fraktionen im Gemeinderat begrüßten, dass der Stadtentwicklungsprozess nun zügig angegangen werden soll und stimmten dem vorgestellten Projektplan einstimmig zu.

 

Infrastrukturmaßnahmen des Justinus-Kerner-Vereins und Frauenvereins Weinsberg auf der Burgruine Weibertreu;

Weitere finanzielle Beteiligung der Stadt Weinsberg

Der Gemeinderat der Stadt Weinsberg hat am 22. Oktober 2019 die vom Justinus-Kerner-Verein und Frauenverein Weinsberg vorgestellten Planungen auf der Burgruine Weibertreu zur Kenntnis genommen und eine finanzielle Beteiligung der Stadt Weinsberg von 100.000 EUR als sofortige Anschubfinanzierung beschlossen. Dieser Betrag wurde an den Justinus-Kerner-Verein und Frauenverein Weinsberg bereits ausgezahlt. Eine weitere finanzielle Beteiligung wurde vom Gemeinderat in Aussicht gestellt. Der vorgesehene Bau der Toilettenanlage auf dem Grundstück der Stadt Weinsberg außerhalb der Burganlage soll zunächst zurückgestellt werden, bis der Bedarf hierfür durch eine nachhaltige Belebung des Burgareals durch Veranstaltungen nachgewiesen ist. Der Bauantrag wurde vom Justinus-Kerner-Verein und Frauenverein Weinsberg im Verlauf der letzten Gemeinderatssitzung eingereicht. Die Baugenehmigung wird voraussichtlich demnächst erteilt werden können. Die Gesamtkosten inklusiv Nebenkosten, ohne die Toilettenanlage, beziffert der Verein auf rund 500.000 EUR. Nach Abzug bereits vorliegender Spendenbeträge und der von der Stadt Weinsberg bereits zur Verfügung gestellten finanziellen Beteiligung wäre noch ein Betrag von ca. 170.000 EUR zu finanzieren. Um dem Justinus-Kerner-Verein und Frauenverein Weinsberg eine verlässliche Finanzierung zu gewährleisten, wurde vorgeschlagen, diesen Differenzbetrag von 170.000 EUR als die bereits in Aussicht gestellte weitere finanzielle Beteiligung der Stadt Weinsberg jetzt förmlich zu beschließen. Der Betrag soll dem Justinus-Kerner-Verein und Frauenverein Weinsberg zweckgebunden für den Bau des Kiosks und des Lagergebäudes zur Verfügung gestellt werden und kann nach Baufortschritt abgerufen werden.

Der Gemeinderat begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen und erhofft sich dadurch eine weitere touristische Belebung der Burgruine Weibertreu, dem Wahrzeichen der Stadt Weinsberg. Dem weiteren Zuschuss von 170.000 EUR stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Wetterisch III, 1. Änderung", Weinsberg-Grantschen;

Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfs, Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Innerhalb der Stadt Weinsberg und den Ortsteilen besteht auf der einen Seite ein verstärkter Bedarf nach Wohnbauflächen, während auf der anderen Seite im Flächennutzungsplan nur noch wenige Flächen für eine weitere Entwicklung zur Verfügung stehen. Bedingt durch die anhaltend positive Entwicklung im Umland des Oberzentrums Heilbronn wurden viele Baugebiete, insbesondere in der Kernstadt, zwischenzeitlich umgesetzt bzw. sind in der Umsetzung. Außerdem ist es gelungen, im Innenstadtbereich an vielen Stellen eine Nachverdichtung zu ermöglichen.

Die vorliegende Planung schließt eine Baulücke und formt den Ortsrand von Grantschen im Südosten endgültig aus. Durch die Ausweisung der Bauflächen nach § 13a Baugesetzbuch soll ein Beitrag zur kurzfristigen Bedarfsdeckung im stark nachgefragten Einfamilienhausbereich geschaffen werden. Das Plangebiet ist im aktuell gültigen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist der vorliegende Bereich durch den Bebauungsplan „Wetterisch III“ als landwirtschaftliche Fläche bzw. als Verkehrsfläche überplant. Planungsrechtliches Ziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets. Die Planung soll sich in die bebaute Umgebung einfügen und entsprechend des vorhandenen Bedarfs eine Bebauung durch Einzelhäuser ermöglichen. Auf der Wohnbaufläche können vier Bauplätze für Einzelhäuser entstehen. Das Erschließungskonzept sieht vor, das Plangebiet im Norden über die verlängerte Altenbergstraße und im Westen über die Austraße an das bestehende Straßennetz von Grantschen anzuschließen. Die bereits ausgebaute Straße am nördlichen Gebietsrand (verlängerte Altenbergstraße) wird entsprechend ihrem Bestand als gemischtgenutzte Verkehrsfläche festgesetzt. Die Wohnungszahl pro Gebäude ist auf maximal 2 beschränkt. Damit soll einerseits die Struktur der Umgebung aufgenommen werden, andererseits sollen die vorhandenen Verkehrsanlagen nicht überlastet werden.

Über die Vorstellung der Bebauung gab es im Gemeinderat teilweise unterschiedliche Ansichten bis hin zu einer verdichteten Bebauung. Nachdem der künftige Bebauungsplan Spielraum für Varianten lässt, stimmte der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans mit großer Mehrheit zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Entwurf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Bürgerstiftung Stadt Weinsberg;

Einvernehmen des Gemeinderats zur Bestellung eines weiteren Mitglieds des Stiftungsrates

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2019 sein Einvernehmen zur Besetzung der weiteren Mitglieder für den Stiftungsrat der Bürgerstiftung Stadt Weinsberg erteilt. Neben Vertretern des Gemeinderats gehören folgende Personen dem Stiftungsrat an: Renate Lindner-Klodt, Alexander Domesle, Heinz Nitsche und Maria Wagner. Aus der Mitte des Gemeinderates wurden folgende Mitglieder in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung entsandt: Margit Frisch, Prof. Dr. Uwe Grobshäuser, Richard Weller, Karin Fuchs und Juliana Frisch. Nunmehr ist noch ein weiteres Mitglied aus der Bürgerschaft in den Stiftungsrat zu berufen. Vorgeschlagen wurde Rudolf Fox.

Der Gemeinderat schloss sich diesem Vorschlag mit großer Mehrheit an und erteilte sein Einvernehmen für die Aufnahme von Rudolf Fox in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung der Stadt Weinsberg.