Regelung der Notbetreuung an der Grundschule Weinsberg


Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung sich zusammen mit der Ministerpräsidentenkonferenz darauf geeinigt, den bundesweiten Lockdown bis zum 31.01.2021 zu verlängern. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Land umzusetzen. Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben weiterhin bis 29.01.2021 geschlossen. Für Kinder der Grundschule Weinsberg und der Außenstelle Grantschen/ Wimmental, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird weiterhin eine Notbetreuung an der Grundschule Weinsberg eingerichtet.