In den vergangenen Wochen häufen sich im Stadtgebiet Beschwerden über E-Scooter-Fahrer und Fahrradfahrer, die verbotswidrig Gehwege nutzen. Dieses Verhalten stellt nicht nur einen klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, sondern gefährdet insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich.
Gehwege sind grundsätzlich dem Fußgängerverkehr vorbehalten. Die Nutzung durch Fahrräder ist nur dann erlaubt, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen freigegeben ist. Zudem müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad verpflichtend den Gehweg benutzen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen dies. Eine geeignete Aufsichtsperson(ab 16 Jahren) darf ein Kind unter 8 Jahren ebenfalls auf dem Gehweg begleiten.
Für E-Scooter gilt: Sie dürfen ausschließlich auf Radwegen oder – sofern diese fehlen – auf der Fahrbahn fahren. Die Nutzung von Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig.
Besonders problematisch ist die häufig hohe Geschwindigkeit, mit der E-Scooter und Fahrräder auf Gehwegen unterwegs sind. Auch dort, wo Radfahren ausnahmsweise erlaubt ist, müssen Radfahrende ihre Geschwindigkeit anpassen und besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Fußgänger haben stets Vorrang.
Gerade ältere Menschen, Kinder oder mobilitätseingeschränkte Personen sind durch rücksichtsloses Verhalten erheblichen Risiken ausgesetzt. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, in Einzelfällen auch zu Zusammenstößen.
Die Stadtverwaltung weist daher nochmals ausdrücklich auf die geltenden Regeln hin und appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, Rücksicht zu nehmen und die vorgesehenen Verkehrsflächen zu nutzen. Verstöße können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden.
Der Gemeindevollzugsdienst wird seine Kontrollen in diesem Bereich verstärken. Ziel ist es, die Sicherheit auf den Gehwegen wieder zu erhöhen und ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu fördern.


