In Baden-Württemberg können seit dem 1. April 2022 sogenannte „Stadtjäger“ eingesetzt werden.
Die Aufgabe von Stadtjägern und Stadtjägerinnen ist es, bei Fragen zur Abwehr und Bekämpfung im Rahmen des Wildtiermanagements zur Verfügung zu stehen und greifen bei Bedarf artenschutzrechtlich ein.
Anhand der Fallzahlen kann eine jährlich steigende Anzahl von Waschbären beobachtet werden. Sichtungen in Wohngebieten und auf Grundstücken dieser invasiven Tierart wurden von Bürgerinnen und Bürgern den Jagdpächtern und der Verwaltung gemeldet. Weitere invasive Tierarten, wie Nutrias und Nilgänse, sowie auch heimische Tiere, wie Marder, Füchse und Wildschweine werden immer häufiger im Stadtgebiet gesichtet und bereiten in Grünanlagen vermehrt Probleme.
Die Stadtverwaltung Weinsberg hat zum 1. April 2026 Herrn Marco Rottmann-Scheffel als Stadtjäger bestellt. Herr Rotmann-Scheffel steht ab sofort allen Bürgern und Bürgerinnen bei Fragen rund um Wildtiere im befriedeten Stadtgebiet zur Verfügung.
Die Hauptaufgabe des Stadtjägers ist es, bei Fragen im Wildtiermanagement im Stadtgebiet und Wohngebieten zu beraten und bei Problemen zu unterstützen.
Eine Jagd darf nur dann ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen (Vergrämung) keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Bei der Abwehr von Gefahren von Tierseuchen, sowie bei kranken und verletzten Wildtieren im Stadtgebiet wird der Stadtjäger ebenso tätig.
Der Einsatz der Schusswaffe ist eine absolute Ausnahme, da vorwiegend mit Lebendfallen gearbeitet wird, wenn präventive Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Die Befugnis des Stadtjägers beschränkt sich hierbei auf die bewohnten Bereiche (befriedeter Bezirk), auf denen eine reguläre Jagdausübung der Jagdpächter nur mit einer Sondererlaubnis gegeben ist.
Der Stadtjäger darf nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren im Sinne des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) tätig werden. Andere Tierarten, wie Siebenschläfer, Tauben, Ratten, Schlangen oder auch Haustiere, wie Hunde und Katzen, sowie Nutztiere fallen nicht unter das Jagdrecht und sind aus diesem Grund für den Stadtjäger tabu.
Die Stadtverwaltung Weinsberg hat sich dafür entschieden, dass der Stadtjäger, Herr Rottmann-Scheffel, auf eigene direkte Abrechnung mit den Bürgern und Bürgerinnen tätig wird. Das heißt, die Abrechnung für einen Einsatz trägt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin, welcher/welche nur der Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümerin ist. Die Beauftragung des Stadtjägers kann aus rechtlichen Gründen nur schriftlich erfolgen.
Die Kosten für den Einsatz
Telefonische Erstberatung kostenfrei
Maßnahmen inkl. Fahrtkosten 90 EUR/Std.
Miete für Falle mit Fallenmelder 10 EUR/Tag
Die Kontaktaufnahme zum Stadtjäger erfolgt entweder per E-Mail über stadtjaeger@weinsberg.de oder telefonisch 07134/512-121. Frau Wild, Sachbearbeiterin Amt Finanzen, wird die Anfragen der Bürger und Bürgerinnen an Herrn Rottmann-Scheffel weiterleiten.


