Corona-Verordnung in der ab 29. Juni 2020 gültigen Fassung


Die Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wurde durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 tritt sie am Montag, den 29. Juni 2020 in Kraft.