Bürgermeisterwahl am 2. Februar 2020


Zur Bürgermeisterwahl können Wahlscheine neben den herkömmlichenBeantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durchsonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden(§10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung einesWahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.weinsberg.de an.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie einErfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf IhrerWahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnensteht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichendeVersandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt überdas Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten IhreAntragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen,erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und dieBriefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (RegioMail)zugestellt.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderemzwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sieauch formlos per E-Mail an stadt@weinsberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie aber zwingend IhrenFamiliennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahrenwenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Weinsberg.

 

Stadt Weinsberg
-Bürgerbüro-
Marktplatz 11
74189 Weinsberg
Tel. 07134 512-142