Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 5. Mai 2020



Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit folgenden Themen befasst:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Weinsberger Tal und Schozachtal
- Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss vom 18.05.2010 der Stadt Weinsberg

- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Verwaltungsgebührenordnung vom 07.04.1992 der Stadt Weinsberg

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Leistungen des gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberg Tal und Schozachtal (Gutachterausschussgebührensatzung)

- Satzung zur Erstreckung der Gutachterausschussgebührensatzung auf das Gebiet der Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, Ellhofen, Flein, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach und Wüstenrot (Erstreckungssatzung)


Die Stadt Weinsberg hat zur Bildung des „Gemeinsamen Gutachterausschusses Weinsberger Tal und Schozachtal“ mit den beteiligten Städten und Gemeinden Abstatt, Beilstein, Eberstadt, ElIhofen, Flein, IIsfeId, Lauffen am Neckar, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Neckarwestheim, Obersulm, Talheim, Untergruppenbach und Wüstenrot eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Der Vertrag wurde vom Landratsamt Heilbronn am 26.02.2020 genehmigt und am 01.04.2020 rechtskräftig. Damit hat die Stadt Weinsberg die Pflicht zur Erfüllung der Aufgaben vollumfänglich für die vorgenannten Gemeinden übernommen, die sich verpflichtet haben, ihre jeweilige Gutachterausschussgebührensatzung sowie die Gebührentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensatzungen aufzuheben. Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Stadt Weinsberg berechtigt, im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen zu erlassen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Weinsberg und für die oben genannten Gemeinden gelten.

Der Gemeinderat hat deshalb eine neue Gutachterausschussgebührensatzung beschlossen, in der sämtliche Gebühren des gemeinsamen Gutachterausschusses geregelt sind. Durch eine Erstreckungssatzung gelten diese Gebührentatbestände auch für alle beteiligten Gemeinden.


Freiwillige Feuerwehr Weinsberg;
Beschaffung eines Löschfahrzeugs LF 10


Der Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Weinsberg für die Jahre 2019 bis 2024 wurde vom Gemeinderat am 29. Januar 2019 beschlossen. Der Plan sieht auch die Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 vor. Das vorhandene Fahrzeug weist mittlerweile altersbedingt (Baujahr 1992) einen erheblichen Reparatur- und Unterhaltungsaufwand auf. Es sollte deshalb durch ein Löschfahrzeug 10 ersetzt werden. Wie bei den letzten Fahrzeugbeschaffungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinsberg soll mit der Ausschreibung die Agentur Kahle beauftragt werden. Ein identisches Fahrzeug wurde für die Einsatzabteilung Wimmental ausgeschrieben und für 361.000 Euro beschafft.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, die Ausschreibung für ein Löschfahrzeug 10 vorzunehmen. Die Agentur Kahle erhält den Auftrag, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.



Freiwillige Feuerwehr Weinsberg;
Vergabe zur Beschaffung eines Vorausrüstwagens


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Januar 2019 mehrheitlich beschlossen, die Ausschreibung für einen Vorausrüstwagen vorzunehmen und die Agentur Kahle beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Von der Agentur Kahle wurde in enger Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr Weinsberg eine Ausschreibung gefertigt, die in zwei Lose (Fahrgestell, Aufbau/ Beladung) aufgeteilt wurde. Für jedes Los wurden zwei Angebote abgegeben.

Nach sorgfältiger Prüfung und Auswertung der Angebote, bei der der Preis mit 50 %, die technischen Daten und Eignung mit 40 % und die Folgekosten mit 10 % in die mit der Stadt Weinsberg abgestimmte Wertungsmatrix einflossen, ist das Angebot der Firma Schäfer/Oberderdingen beim Los 1 mit 111.323,13 Euro das preisgünstigste und zugleich das wirtschaftlichste Angebot.

Bei der Prüfung der Angebote des Loses 2 (feuerwehrtechnische Beladung) wurde ausschließlich der Angebotspreis zu 100 % bewertet. Nach Auswertung der Angebote ist das Angebot der Fa. Albert Ziegler aus Giengen/Brenz das wirtschaftlichste und zugleich preisgünstigste Angebot mit 52.431,89 Euro.

Der Gesamtbetrag für den Vorausrüstwagen beträgt somit 163.755,02 Euro. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Aufträge an die beiden Firmen zu vergeben.



Neubau des Feuerwehrmagazins in Weinsberg;
Vergabe der Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung, Elektrotechnik und Heizung-/ Lüftungs- und Sanitärtechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik


Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat mit Beschluss vom 14.05.2019 ermächtigt, für den Neubau des Feuerwehrmagazins in Weinsberg entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen, um die Planungs- und Fachplanungsleistungen zu vergeben. Zur Unterstützung der Verwaltung wurde das Büro Drees & Sommer mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt. Aufgrund der kalkulierten Auftragswerte für die Planungsdisziplinen (jeweils über 221.000 Euro) wurde im Oktober 2019 ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerben durchgeführt. Die Teilnahmeanträge wurden durch das Büro Drees & Sommer ausgewertet und für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren jeweils die fünf Büros mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Sofern mehrere Büros punktgleich waren, entschied das Los.

Die Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren wurde im Januar 2020 verschickt, im Februar 2020 fand die Submission statt. Am 11.03.2020 bzw. 15.04.2020 fanden unter Moderation des Büros Drees & Sommer die Bieterpräsentationen sowie die Bewertung der Angebote statt.

Der Gemeinderat ist dem Vergabevorschlag gefolgt und hat folgende Vergaben beschlossen:

Fachplanungsleistung Tragwerksplanung: WPW GmbH Beraten Planen Steuern/Saarbrücken. Auf Basis der Kostenschätzung für die Gesamtbaukosten des Feuerwehrmagazins beträgt das Honorarangebot 233.141,71 Euro. Die Abweichung zum kalkulierten Auftragswert (ca. 297.500 Euro) entsteht unter anderem durch Effizienz im Büro, keine Berechnung von Nebenkosten und Betrachtung von besonderen Leistungen als Grundleistung.

Fachplanungsleistung Elektrotechnik: Röwaplan GmbH/Abtsgmünd. Auf Basis der Kostenschätzung für die Gesamtbaukosten des Feuerwehrmagazins beträgt das Honorarangebot 207.754,30 Euro. Die Abweichung zum kalkulierten Auftragswert (ca. 297.500 Euro) entsteht unter anderem durch Effizienz im Büro und durch Synergieeffekte mit paralleler Baustelle in Heilbronn.

Fachplanungsleistung Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik: Bunse GmbH/Heilbronn. Auf Basis der Kostenschätzung für die Gesamtbaukosten des Feuerwehrmagazins beträgt das Honorarangebot 241.662,41 Euro. Die Abweichung zum kalkulierten Auftragswert (ca. 297.500 Euro) entsteht unter anderem durch Einordnung der Leistung in einer anderen Honorarzone nach HOAI.

Die Beauftragung der Firmen erfolgt stufenweise, d.h. der jeweilige Bieter erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1-3 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Nach der Leistungsphase 3 wird dem Gemeinderat der finale Entwurf des Neubaus vorgestellt. Wenn der Gemeinderat diesem Entwurf zustimmt, wird der Bieter automatisch mit den Leistungsphasen 4-9 beauftragt.

Der Gemeinderat stimmte den Vergabevorschlägen zu.



Baumaßnahmen zur Erweiterung des Friedhofs Weinsberg und Erweiterung des Baumbestattungsfeldes

Für die Erweiterung des Friedhofs in der Kernstadt wurden in den vergangenen Jahren Grundstücke im Bereich der unmittelbar angrenzenden Schrebergärten erworben. Nachdem der Fokus der vergangenen Jahre darauf gerichtet war, die steigende Nachfrage an Urnengräber bedienen zu können, ist es nunmehr erforderlich, die Erdgräberfläche auf dem Friedhof zu erweitern. Die zwar sinkende, aber dennoch vorhandene Nachfrage nach Erdgräbern macht es jetzt zwingend erforderlich, diese Baumaßnahme durchzuführen.

Aktuell stehen im neuen Teil des Friedhofs nur noch rund 12 Erdgräber zur Verfügung. Derzeit gibt es auf dem Friedhof Weinsberg 1.460 belegte Grabstellen. Hiervon entfallen auf die Urnengräber 491 belegte Felder/Kammern und auf die Erdgräber 962 Grabstellen. Die weiteren 7 Gräber sind Ehrengräber sowie Kriegsgräber.

Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Ippich wurden verschiedene Planungsvarianten erarbeitet. Neben der Erstellung der Grabfelder soll auch die Erddeponie sowie die Grünmüllabfuhr neu geordnet werden. Zunächst ist die hälftige Bebauung des Erweiterungsgeländes mit Grabfeldern vorgesehen. Dem gegenüber soll die Gesamtfläche modelliert werden. Dies ist erforderlich, da der bestehende Friedhof über die gesamte angrenzende Länge einen erheblichen Höhenversatz aufweist. Im ersten Schritt wird deshalb das Gelände in der Modellierung an den Bestandsfriedhof angepasst. Der benötige Boden soll hierfür aus dem parallel zu erschließenden Baugebiet „Salmannsäcker III“ in Gellmersbach verwendet werden.

Die Planung sieht mehrere Grabfelder mit insgesamt 48 Gräbern vor. Darüber hinaus ist ein Baumbestattungsfeld für Urnen im mittleren Teil vorgesehen. Die Hauptverbindungswege sind analog zum neuen Teil des Friedhofs mit einer Asphaltschicht geplant. Hintergrund ist hier die erforderliche Barrierefreiheit sowie die Nutzung der Wege durch Klein-LKW und sonstige Wirtschaftsfahrzeuge. Danach ist zu prüfen, wie der alte Teil des Friedhofs für Erdgräber genutzt werden kann.

Das Büro Ippich hat für die Neuanlage Baukosten in Höhe von 600.000 Euro veranschlagt.

Das Baumbestattungsfeld auf dem Friedhof Weinsberg wurde 2013 errichtet und aufgrund der hohen Nachfrage 2015 erweitert. Sämtliche Gräber sind zwischenzeitlich belegt. Nachdem bei der Verwaltung immer wieder nach dieser Grabform angefragt wird, soll das bestehende Grabfeld um 18 Grabstellen erweitert werden. Das Ingenieurbüro Ippich hat die Kosten für diese Maßnahme mit 33.000 Euro angesetzt.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, die erforderlichen Ausschreibungen für die geplanten Maßnahmen durchzuführen.



Sanierung der Rundumlaufbahn und der leichtathletischen Anlagen im Sportzentrum „Stämmlesbrunnen“;
Vergabe von Arbeiten


Bereits im letzten Jahr hatte der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der Anlagen im Sportzentrum „Stämmlesbrunnen“ gefasst. Für die Sanierungsmaßnahme gewährt das Land Baden-Württemberg einen Zuschuss aus Sportfördermitteln.

Unter Beteiligung der Leichtathletikabteilung des TSV Weinsberg und der Weinsberger Schulen wurde die durch das Büro Plankonzept aus Brackenheim ausgearbeitete Planung für die Sportanlage verfeinert. Es entstehen zeitgemäße, leichtathletische Anlagen, die vereinsübergreifend und auch für den öffentlichen Breitensport genutzt werden sollen.

Für die Sanierungsarbeiten wurde durch das Büro Plankonzept aus Brackenheim eine öffentliche Ausschreibung vorbereitet. An dieser Ausschreibung haben sich zwei Firmen beteiligt. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Hohenschläger GmbH aus Mühlacker mit einer Gesamtsumme von 1.208.141,62 Euro abgegeben. Durch verschiedene Einsparmaßnahmen (einlagiger Asphalt, Wegfall von Fahnenmasten und Teilen des Diskusgitters) verringern sich die Kosten um 41.130,39 Euro, so dass sich die Vergabesumme nunmehr auf 1.167.011,23 Euro beläuft. Der Kostenvoranschlag kann somit eingehalten werden. Die Ausführung der Arbeiten ist bereits ab Mai 2020 vorgesehen.

Der Gemeinderat hat mit nur einer Gegenstimme beschlossen, dass die Firma Hohenschläger GmbH den Auftrag für die Ausführung der Sportplatzbauarbeiten zum Angebotspreis von 1.167.011,23 Euro erhält.



Umsetzung DigitalPakt Schulen;
Vorstellung der Maßnahmen


Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. August 2019 die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Umsetzung des DigitalPakt Schule im Land beschlossen und der Bund am 15. August 2019 sein Einvernehmen hierzu erteilt. Mit dem DigitalPakt Schule wollen der Bund und die Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen an Schulen nachhaltig verbessern. Insgesamt fünf Milliarden Euro stellt der Bund dafür in den kommenden Jahren zur Verfügung, von denen etwa 650 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen. Auf Investitionen an Schulen entfallen 90% der Fördermittel oder in BW rund 585 Millionen Euro über fünf Jahre. Förderanträge können bei der L-Bank gestellt werden. Schulträger können bereits jetzt mit Investitionen starten, da der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen wird.

Für die Stadt Weinsberg als Schulträger beträgt das aufgerundete DigitalPakt-Budget für alle Schulen insgesamt 641.800 Euro. Für Schulträger beträgt der zu erbringende Eigenanteil an den förderfähigen Kosten mindestens 20 %. Schöpft ein Schulträger sein Budget bis zum 30. April 2022 nicht aus, fließen die nicht abgerufenen Mittel in den Gesamtfördertopf zurück und werden dann neu vergeben.

In den Weinsberger Schulen werden derzeit die Antragsvoraussetzungen erstellt (Bestätigung des Schulträgers, dass der IT-Support gesichert ist und Vorlage eines Medienentwicklungsplans der Schulen, der eine Bestandsaufnahme der bestehenden und benötigten Ausstattung, ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept und eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte enthält). Folgende Maßnahmen sind konkret vorgesehen:

Ausbau der Netzwerkinfrastruktur:
Die Schulgebäude wurden im Zuge des Projekts „EDV-Verkabelung“ bereits im Jahre 2002 flächendeckend verkabelt. Die diversen Datenverteiler wurden damals mit Kupferkabeln angebunden. Die Netzwerkinfrastruktur kommt zwischenzeitlich durch den umfangreichen Einsatz digitaler Medientechnik an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Aus diesem Grund soll in den Schulgebäuden das vorhandene Kupferkabelnetzwerk durch Glasfaserkabel ersetzt werden. Parallel dazu sollen auch die Datenverteiler teilweise modernisiert werden, so dass eine größere Bandbreite zur Verfügung steht. Die Kosten hierfür betragen ca. 140.000 Euro. Die Maßnahme ist voll förderfähig, so dass mit einem Zuschuss von 112.000 Euro gerechnet werden kann.

Seit 2015 wurde in den Schulgebäuden auch damit begonnen, auf dem bestehenden Kabelnetzwerk ein WLAN-Netzwerk aufzubauen. Aufgrund der zu erwartenden weiteren Zunahme der mobilen Endgeräte in den Schulen ist beabsichtigt, das WLAN-Netzwerk weiter auszubauen. Die Kosten hierfür betragen ca. 32.000 Euro. Die Maßnahme ist voll förderfähig, so dass mit einem Zuschuss von 25.600 Euro gerechnet werden kann.

Beschaffung von digitalen Lehrmitteln:

Im Justinus-Kerner-Gymnasium und in der Weibertreuschule sind mit der 2019 vorgenommenen Beschaffung bereits 43 interaktive Schultafeln im Einsatz. Die Schultafeln werden sehr gut angenommen und es ist beabsichtigt, parallel zur Generalsanierung des gesamten Bildungszentrums weitere Schultafeln zu beschaffen, so dass nach Abschluss der Generalsanierung in allen Unterrichtsräumen eine interaktive Schultafel zur Verfügung steht. Dies bedeutet, das weitere 39 interaktive Schultafeln beschafft werden müssen. Die Kosten hierfür betragen ca. 351.000 Euro. Die Maßnahme ist voll förderfähig, so dass mit einem Zuschuss von 280.800 Euro gerechnet werden kann. Die bereits 2019 beschafften Schultafeln sind nachträglich ebenfalls förderfähig, so dass hier mit einem weiteren Zuschuss von 112.000 Euro gerechnet werden kann.

In der Grundschule Weinsberg wurde zum Jahreswechsel 2019/2020 ebenfalls der Grundstein für den Einsatz von digitalen Lehrmitteln gelegt. Die Kosten sind ebenfalls nachträglich förderfähig, so dass mit einem Zuschuss von 58.000 Euro gerechnet werden kann.

Erneuerung der Telefonanlage:
Die Telefonanlage im Bildungszentrum ist aus dem Jahre 2008 und basiert noch auf konventionellen, analogen Telefonapparaten. Aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften müssen in den Fachräumen weitere Telefonapparate installiert werden, was mit der aktuellen Telefonanlage nicht mehr möglich ist, da diese nicht mehr erweitert werden kann. Die Kosten hierfür betragen ca. 15.000 Euro. Diese Maßnahme ist nicht förderfähig.

Der Gemeinderat hat den vorgeschlagenen Maßnahmen zugestimmt.



Immissionsmessprogramm NO2, PM10 für die Kernstadt Weinsberg;
Bekanntgabe des Abschlussberichts


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19. September 2018 die Durchführung von Immissionsmessungen in Weinsberg (NO2, PM10) beschlossen. Die Messungen fanden im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 statt. Es wurde an insgesamt 13 Messpunkten die Messparameter für NO2 sowie an 2 Messpunkten die Werte für PM10 erhoben. Insgesamt zeigen die Untersuchungen, dass an allen Messpunkten in Weinsberg der Immissionsschutzgrenzwert eingehalten wurde.

Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.



Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserwirtschaft Stadt Weinsberg 2020;
Beratung und Beschlussfassung


Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserwirtschaft wurde in der Sitzung vorgestellt. Der Gemeinderat hat den Wirtschaftsplan, sowie die beinhaltete Finanzplanung, beschlossen.



Jahresabschluss 2018 der Erschließungsgesellschaft Stadt Weinsberg GmbH;
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

Dem Aufsichtsrat wurde in der Sitzung am 19. November 2019 der vorläufige Jahresabschluss 2018 vorgestellt. Eine endgültige Beschlussfassung war aufgrund des fehlenden Testats des Wirtschaftsprüfers nicht möglich. In der Sitzung am 19. November 2019 wurde ein Wirtschaftsprüfer gewählt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde der endgültige Jahresabschluss 2018 zugestellt. Die Beschlussfassung erfolgte im Umlaufverfahren. Im Umlaufverfahren wurde der Gesellschafterversammlung die folgende Beschlussfassung empfohlen:

„Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt und mit einer Bilanzsumme von 4.348.033,27 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 15.171,95 Euro genehmigt. Der Verlustvortrag in Höhe von 151.968,43 Euro und der Jahresverlust in Höhe von 15.171,95 Euro wird auf das Wirtschaftsjahr 2019 vorgetragen. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird in Höhe von 94.025,65 Euro genehmigt.“

Der Gemeinderat hat den Bürgermeister beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Erschließungsgesellschaft Stadt Weinsberg GmbH die empfohlenen Beschlüsse des Aufsichtsrates zum Jahresabschluss 2018 herbeizuführen.



Bekanntgaben

Kämmerer Claus Ehmann gab bekannt, dass die Haushaltsatzung von Seiten des Landratsamtes Heilbronn genehmigt wurde. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten dramatischen Wirtschaftslage komme man allerdings nicht umhin, eine Haushaltssperre zu veranlassen.