Update zur Grundsteuerreform


Seit Freitag, den 01.07.2022 ist die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über ELSTER (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteuerbw ) möglich.

Ausführliche Anleitungen zur Grundsteuerwerterklärung allgemein, sowie zur Abgabe der Erklärungen via Elster finden Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich.

Die Bodenrichtwerte und weitere Informationen zu Ihren Grundstücken wie z.B. die Fläche und die Flurstücksnummer können nun über das zentrale Bodenrichtwertsystem BORIS-BW abgerufen werden.

Informationen zu land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen können ebenfalls digital über das Geoportal land- und forstwirtschaftlich genutzter Flurstücke für Zwecke der Grundsteuer angerufen werden.

Über folgende Links gelangen Sie direkt zu BORIS-BW bzw. zum Geoportal:

Grundsteuer B (Grundvermögen):

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen):

https://grundsteuer-a.landbw.de/#/(sidenav:menu)