Hochwasserschutz beitragsserie

Teil 3: Was tun, wenn ein Hochwasser oder Starkregen droht?


Extreme Wetterereignisse sind bundesweit und wie die Vorfälle der vergangenen Jahre immer wieder zeigen auch im Weinsberger Tal keine Seltenheit. Insbesondere Starkregenereignisse nehmen zu und können auch in Siedlungsgebieten fernab von Flüssen zu katastrophalen Überschwemmungen führen. Um sich vor diesen Ereignissen besser zu wappnen, gilt es, bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu ergreifen. Schon mit kleinen Maßnahmen können Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen und Schäden an Ihren Gebäuden vermeiden.

Maßnahmen für HauseigentümerInnen & MieterInnen:

  • Informieren Sie sich über die Gefahrensituation Ihres Hauses beziehungsweise Ihrer Wohnung anhand der Hochwassergefahrenkarte. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das Gewässer über die Ufer tritt und ist über den Umwelt-Daten und -Karten Onlinedienst UDO einsehbar: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/.
  • Begrenzen Sie den Wasserzufluss und schaffen Sie aktiv Versickerungsmöglichkeiten: Achten Sie darauf, Flächen zu entsiegeln und zu bepflanzen, Regenwasser mittels Zisternen zu nutzen, Gartenmauern und Rückhaltebecken zu bauen beziehungsweise zu erhöhen. Bedenken Sie, dass das Wasser nicht zum Nachteil der Nachbarn ab- oder umgeleitet werden darf (§ 37 Wasserhaushaltsgesetz). Für weitere Informationen wenden Sie sich an das zuständige Bauamt.
  • Sorgen Sie vor, um den Wassereintritt zu vermeiden. Bauen Sie Rückstauklappen beziehungsweise Hebeanlagen ein, um den Rückstau durch den Abwasserkanal ins Gebäude zu unterbinden beziehungsweise um das Abwasser in den Kanal zu befördern. Informieren Sie sich hierzu bei einem zuständigen Fachbetrieb für Sanitär-Heizung-Klima-Innung. Achten Sie auf wasserunempfindliche Baustoffe und prüfen Sie horizontale und vertikale Wandabdichtungen.
  • Sichern Sie sich finanziell durch eine Elementarversicherung ab. Schäden durch Hochwasser und Starkregen sind nicht automatisch in Ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung inbegriffen. Achten Sie darauf, ob witterungsbedingte Schäden (beispielsweise Regen) und Schäden durch ausufernde Gewässer (Hochwasser) mitversichert sind.
  • Legen Sie sich eine Grundausrüstung für den Katastrophenfall zu. Eine Checkliste für den Notfallrucksack finden Sie auf der Internetplattform zum Hochwasserrisikomanagement des Landes: https://www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hochwasser
  • Erstellen Sie einen privaten Alarm- und Einsatzplan. Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, falls Sie arbeits- oder urlaubsbedingt nicht vor Ort sind.
  • Dokumentieren Sie vorab Ihr intaktes Eigentum für die Schadensanzeige nach dem Ereignis.
  • Schalten Sie den Strom für gefährdete Gebäudeteile ab und sichern Sie Chemikalien, Gifte, Ihre Heizungsanlage und Ihren Öltank.

Maßnahmen für UnternehmerInnen:

  • Informieren Sie sich über die Risiken anhand der Hochwassergefahrenkarte. Diese zeigt, welche Bereiche betroffen sind, wenn das Gewässer über die Ufer tritt und ist über den Umwelt-Daten und Karten Onlinedienst UDO einsehbar: https://udo.lubw.baden- wuerttemberg.de/
  • Prüfen Sie den Schutz Ihres Betriebsgeländes und welche Gefahren für Ihren Betrieb drohen (beispielsweise Ausfall der Energieversorgung).
  • Richten Sie technische Schutzvorrichtungen ein, um Ihr Gebäude sowie Maschinen und Betriebsmittel zu sichern.
  • Prüfen Sie, welche Gefahren von Ihrem Betrieb ausgehen könnten (beispielsweise Lagerung von Chemikalien) und sprechen Sie sich evtl. mit Feuerwehr oder Dritten ab.
  • Erstellen Sie einen betriebsbezogenen Notfall- und Krisenmanagementplan und führen Sie regelmäßige Notfallübungen durch. Bestimmen Sie vorab die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Betrieb (beispielsweise. Dokumentation des Schadens, rechtzeitiges Wegfahren des Kfz-Fuhrparks, Klärung der Entscheidungswege).
  • Klären Sie vorab etwaige Haftungsfragen und prüfen Sie Ihre Versicherungsverträge sowie finanzielle Rücklagen für den Schaden durch Hochwasser und Starkregen und einen etwaigen Betriebsausfall.

Ansprechpartner „Hochwasserschutz-Beauftragter“:

            Amt 23 – Hoch- und Tiefbau

            Nicolas Rautenberg

            Tel. 07134-512-264

            E-Mail: nicolas.rautenberg@weinsberg.de