Die Gewässer in unserer Region sind lebendige Ökosysteme und wichtige Schutzräume gegen Hochwasser. Damit sie diese Aufgaben erfüllen können, benötigen die sogenannten Gewässerrandstreifen – die Übergangszonen zwischen Land und Wasser – eine ganz gezielte Pflege. Aus diesem Grund weist die Stadt Weinsberg darauf hin, dass diese Pflegearbeiten ausschließlich vom gesetzlichen Träger der Unterhaltungslast durchgeführt werden dürfen. Eigenmächtige Eingriffe durch Gewässeranlieger sind nicht gestattet.
Um den Schutz von Pflanzen und Tieren mit den Anforderungen des Hochwasserschutzes zu vereinen, erfolgt die Pflege in festen, wissenschaftlich begründeten Rhythmen:
- Mäharbeiten: Finden im Rhythmus von zwei Jahren statt.
- Gehölzpflegearbeiten: Werden im Rhythmus von fünf Jahren ausgeführt.
Unabhängig von den Pflegearbeiten finden jährlich Gewässerbegehungen durch die Stadt Weinsberg und alle fünf Jahre offizielle Gewässerschauen unter Beteiligung der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Heilbronn statt. In diesen Begehungen werden neben der Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben auch die Notwendigkeit von abweichenden Pflegegängen festgestellt.
Warum ist die Eigenpflege untersagt?
Die Pflege von Gewässern und ihren Ufern unterliegt strengen wasser- und naturschutzrechtlichen Vorgaben. Der Träger der Unterhaltungslast sichert den ordnungsgemäßen Zustand des Gewässers. Gut gemeinte, aber unsachgemäße Eingriffe von Privatpersonen – wie das radikale Freischneiden von Ufern oder das Ablagern von Grünschnitt – können die Uferstabilität gefährden, den natürlichen Wasserfluss behindern und geschützte Lebensräume zerstören.
Warum diese langen Pflegezeiträume?
- Der Zwei-Jahres-Rhythmus beim Mähen (Schutz der Artenvielfalt)
Ein jährlicher oder gar mehrmaliger Rasenschnitt im Jahr würde die Ufervegetation extrem schwächen. Durch den zweijährigen Rhythmus erhalten Wildkräuter und Stauden die Zeit, zu blühen und Samen auszubilden. Dies sichert das Überleben von Insekten, Vögeln und Kleinsäugern, die im hohen Gras Schutz und Nahrung finden. Gleichzeitig bleibt das Ufer durch die tiefe Verwurzelung der Pflanzen stabil und wird bei Hochwasser nicht so leicht weggespült.
2. Der Fünf-Jahres-Rhythmus bei der Gehölzpflege (Beschattung und Struktur)
Bäume und Sträucher am Ufer sind die „Klimaanlage“ des Gewässers. Sie spenden Schatten, der das Wasser vor zu starker Erwärmung im Sommer schützt – das verhindert Algenplagen und sichert den Sauerstoffgehalt für Fische. Ein Eingriff alle fünf Jahre reicht völlig aus, um die Verkehrssicherheit (z. B. morsche Äste) zu gewährleisten und den Wasserfluss bei starkem Regen offenzuhalten, ohne den wertvollen Gehölzbestand zu stark zu dezimieren oder Unruhe in die Brutrevier der Vögel zu bringen.
Die Stadt Weinsberg bittet alle Gewässeranlieger um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie sind ein entscheidender Beitrag, um unsere Natur zu stärken und gleichzeitig den Hochwasserschutz für uns alle zu sichern.
Für Fragen zur Gewässerunterhaltung steht Ihnen das Amt Hoch- und Tiefbau unter 07134/512-261 bzw. amt23@weinsberg.de gerne zur Verfügung.


