Auf Gemarkung Gemmingen Brennholzbestellung im Weinsberger Wald  in den Wintermonaten


- Das Forstjahr 2023/24 ist bereits ausverkauft -


Formular zum Download:

Der Bedarf an Brennholz-lang für den privaten Verbrauch kann ab sofort bei Revierleiter Jochen Rüb bestellt werden (Berücksichtigung nach Eingang). Bestellungen können aufgrund der FSC-Zertifizierung ausschließlich nur noch mit dem Bestellformular, das auf der Homepage der Stadt Weinsberg (Link oder QR-Code) abgerufen werden kann, getätigt werden. Bitte dieses Formular vollständig ausgefüllt per E-Mail an das Forstrevier Birkenwald (siehe unten) senden. Bitte vergessen Sie dabei die Angabe Ihrer Rechnungsanschrift nicht.

E-Mail Forstrevier Birkenwald:

Jochen.Rueb@landratsamt-heilbronn.de

Brennholz-lang, Polterholz, wird in Form unterschiedlich langer Stämme, am festen Weg gelagert, angeboten. Verkaufseinheit für die Polter ist der als Waldmaß ermittelte Rauminhalt in Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Raummeter).

Eine sortenreine Bestellung nach Holzart ist nicht möglich, das Verkaufssortiment Hartlaubholz beinhaltet die Holzarten Buche, Eiche, Esche und Ahorn gemischt oder rein mit geringen Anteilen anderer Baumarten. Die maximale Abgabemenge pro Haushalt beträgt wie im Vorjahr 10 Festmeter. Eine bis zu 20%ige Abweichung der Liefermenge von der Bestellmenge ist von Käuferseite zu akzeptieren.

Der Festpreis beträgt 85 € pro Festmeter zzgl. Mehrwertsteuer.

Wie bereits im Vorjahr wird das in der Aufarbeitung aufwändige und wenig nachgefragte Sortiment Brenn-Schichtholz (Sterholz) nicht mehr angeboten.

 

Wichtige Hinweise:

  • Die Zuteilung des bestellten Holzes erfolgt Zug um Zug nach Abschluss der Rückearbeiten und der Holzaufnahme bis voraussichtlich spätestens Anfang April 2024.
  • Aufgrund der Zertifizierungsstandards ist für die Aufarbeitung von Brennholz im Wald mit der Motorsäge ein Motorsägenkurs oder Brennholzlehrgang nachzuweisen! Die Bescheinigung bzw. eine Kopie davon sind im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen! Ebenso ist die Verwendung von Sonderkraftstoff und biologisch abbaubarem Kettenöl zwingend erforderlich
  • Aufarbeitungs- und Abfuhrfrist bis 1. Juli 2024