Beschlüsse aus dem Gemeinderat vom 22. Oktober 2019


Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung mit folgenden Themen befasst:

 

Infrastrukturmaßnahmen des Justinus-Kerner-Vereins und Frauenvereins Weinsberg auf der Burgruine Weibertreu

Die Burgruine Weibertreu ist das bedeutendste sichtbare Zeichen der kulturellen Geschichte der Stadt Weinsberg. Die Anlage, die auch und gerade von Touristen und kulturell interessierten Gästen gerne besucht wird, steht im Eigentum des Frauenvereins Weinsberg e.V., der für den Erhalt und den Unterhalt der Einrichtung seit Jahrzehnten erhebliche Sanierungsmittel einwirbt und aufbringt. Diese Sanierungsmittel flossen in der Vergangenheit im Wesentlichen in den Erhalt der denkmalgeschützten Burgmauern.

Der bestehende Kiosk auf der Burgruine Weibertreu befindet sich auf Grund seines Alters in einem baulich sehr schlechten Zustand und kann in seiner bisherigen Funktion bereits seit einigen Jahren nicht mehr genutzt werden. Um den dringend notwendigen Kioskbetrieb zumindest notdürftig aufrechtzuhalten, wird interimsweise ein „Bauwagen“ eingesetzt, in dem Frau Evi Eberle ihr „Schmökercafé“ betreibt. Sie hat angekündigt, den Betrieb im nächsten Jahr einzustellen. In dieser Konstellation, zumal ohne die im zeitgemäßen Tourismusbetrieb erforderlichen Toiletten, hat ein Kioskbetrieb auf der Burgruine Weibertreu keine Zukunft.

Der Vorstand des Vereins hat daher seit einiger Zeit in Gesprächen mit dem Landesdenkmalamt, der Stadt Weinsberg und Architekten nach einer zeitgemäßen, denkmalgerechten Neugestaltung der Anlagen auf der Burg gesucht und in langwierigen Abstimmungsprozessen eine verträgliche Lösung gefunden, für die eine finanzielle Unterstützung der Stadt Weinsberg wünschenswert wäre. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat haben seit Jahren die Maßnahmen als im Grunde notwendig anerkannt und entsprechende Haushaltsmittel für die Burganlage bereitgestellt.

Die konkreten Planungen sehen vor, dass das bisherige Kioskgebäude abgebrochen und am gleichen Standort mit zwei Toiletten neu erstellt wird. Des Weiteren soll im rückwärtigem Bereich der Burganlage (jetzige Grillstelle) eine kleinere Hütte - räumlich getrennt - zur Lagerung von Arbeitsgeräten einerseits und zur besseren Nutzung der Grillstelle durch Jugendgruppen andererseits entstehen. Bei Bedarf könnte als Ergebnis der Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt auf dem städtischen Grundstück vor der Burgruine (links vom Eingang) eine Toilettenanlage entstehen.

Verein und Stadtverwaltung erachten es als sinnvoll, wenn der Eigentümer der Burgruine einen Bauantrag für das Gesamtprojekt stellt. Die Realisierung der Toilettenanlage außerhalb der Burgmauer soll solange zurückgestellt werden, bis ein nachhaltiger konkreter Bedarf erkennbar ist. Nach Erteilung einer gesamten Baugenehmigung hat der Gemeinderat die Möglichkeit, die Erstellung der vorgelagerten Toilettenanlage auszusetzen. Die Baugenehmigung müsste dann im Nachgang alle drei Jahre förmlich verlängert werden, um diese aufrecht zu erhalten.

Der 1. Vorsitzende des Justinus-Kerner-Vereins und Frauenvereins Weinsberg, Matthias Klatte, stellte zusammen mit den vom Verein beauftragten Architekten die Planungen im Gemeinderat ausführlich vor. Der Gemeinderat begrüßte die Planungen einhellig und sagte eine finanzielle Beteiligung der Stadt Weinsberg an der Schaffung der Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 100.000 Euro als sofortige Anschubfinanzierung zu. Eine weitere finanzielle Beteiligung der Stadt Weinsberg wurde in Aussicht gestellt. Den erforderlichen Bauantrag hat der Justinus-Kerner-Verein und Frauenverein Weinsberg e.V. eingereicht. Die Stadt Weinsberg behält sich vor, den Bau der Toilettenanlage auf ihrem Grundstück außerhalb der Burganlage zunächst zurückzustellen, bis der Bedarf hierfür durch eine nachhaltige Belebung des Burgareals durch Veranstaltungen nachgewiesen ist.

 

Antrag des TSV Weinsberg auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Weinsberg für die Sanierung der Dusch- und Umkleideräume im Sportheim Stämmlesbrunnen

Der TSV Weinsberg hat um einen Investitionszuschuss der Stadt Weinsberg zu den Sanierungsmaßnahmen der Dusch- und Umkleideräume sowie der öffentlichen Toiletten im Sportheim Stämmlesbrunnen gebeten. Der TSV Weinsberg rechnet mit Gesamtkosten für diese Generalsanierungsmaßnahme von rund 250.000 Euro (ohne Mobiliar). Der Württembergische Landessportbund bezuschusst diese Maßnahme aus Sportfördermitteln des Landes Baden-Württemberg mit einem Förderbetrag von 62.750 Euro. Für Investitionen von Vereinen und Institutionen hat die Stadt Weinsberg in der Vergangenheit Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe gewährt. Als Maßstab für städtische Zuschüsse wurde oftmals der beim Bau des Sportheims Stämmlesbrunnen (1978) zugrunde gelegte Prozentsatz von 13,16 % herangezogen. Es gibt aber auch Fälle, wo man mit dem Zuschussbetrag deutlich darüber oder darunter geblieben ist. Letztendlich handelt es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallentscheidung, da oftmals auch besondere Umstände zu berücksichtigen sind (z.B. Mitbenutzung von Räumen oder Anlagen durch Schulen, öffentliches Interesse).

Die zum Bau des Sportheims erforderliche Grundstücksfläche wurde dem TSV Weinsberg von der Stadt Weinsberg im Wege des Erbbaurechts überlassen. Die Dusch- und Umkleideräume im Untergeschoss des Sportheims wurden damals von der Stadt Weinsberg erstellt und auch betrieben. Im Jahr 2004 hat man sich mit dem TSV darauf verständigt, dass diese Räume an den TSV Weinsberg übertragen werden. Seither hat der TSV Weinsberg für die Unterhaltung dieser Räume aufzukommen. Nachdem die Dusch- und Umkleideräume grundsätzlich auch den Schulen und evtl. anderen Nutzern zur Verfügung stehen und die Stadt Weinsberg für die Unterhaltung und Sanierung der Räume aufkommen müsste, wenn Sie noch Eigentümerin wäre, erscheint eine Bezuschuss der jetzt notwendigen Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich gerechtfertigt. Dem Gemeinderat wurde deshalb vorgeschlagen, dem Antrag des TSV Weinsberg zu entsprechen und die Sanierung der Dusch- und Umkleideräume im Sportheim Stämmlesbrunnen mit einem Zuschussbetrag von 50.000 Euro zu fördern. Im laufenden Haushalt 2019 sind für diese Maßnahme keine Mittel eingestellt. Die Finanzierung muss deshalb überplanmäßig erfolgen.

Der Gemeinderat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat den Zuschuss einstimmig beschlossen.

 

Bebauungsplan "Weidachstraße-West" in Weinsberg;

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden und Billigung des Entwurfs und Freigabe für die Offenlegung und die Beteiligung der Behörden

In der Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Weidachstraße West“ im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und beschlossen, diesen zur frühzeitigen Beteiligung freizugeben.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Planauslegung in der Zeit vom 18.03.2019 bis einschließlich 18.04.2019. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sind keine Anregungen oder Bedenken der Öffentlichkeit eingegangen. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden die Begründung sowie der zeichnerische und textliche Teil der Planunterlagen in einigen Punkten geändert und klarstellend ergänzt. Der Entwurf der Planänderung mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wurde zusammen mit dem Ingenieurbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach erstellt. Der zur Begründung gehörenden notwendige Umweltbericht, Grünordnerische Beitrag und Fachbeitrag Artenschutz wurden durch das Ingenieurbüro für Umweltplanung – Simon, Mosbach, ausgearbeitet.

Der Gemeinderat wägte die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß dem Behandlungsvorschlag ab und billigte den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 01.10.2019 sowie den Umweltbericht, den Grünordnerischen Beitrag und den Fachbeitrag Artenschutz und gab diese zur Offenlegung und zur Beteiligung der Behörden frei.

 

Förderung der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Kinder. Die Kindertagespflege stellt neben den Kindertageseinrichtungen ein verlässliches, qualifiziertes und flexibles, auf die Bedürfnisse von Familien reagierendes Angebot der Kinderbetreuung dar. Die Betreuung und Förderung von Kindern wird durch geeignete, selbstständig tätige Tagespflegepersonen angeboten. Die Kindertagespflege kann in verschiedenen Betreuungsformen stattfinden: im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen (Großtagespflegestelle).

Um den Ausbau der Kindertagespflege zu fördern, hat der Gemeinderat bereits vor einigen Jahren beschlossen, dass Weinsberger Kindertagespflegepersonen für die Betreuung von Weinsberger Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren seit 1. Januar 2013 einen Zuschuss von 1,00 Euro pro Betreuungsstunde erhalten. Im Jahr 2018 wurden über dieses Förderungsmodell ca. 23.000 Betreuungsstunden in Weinsberg bezuschusst. Damit ist Weinsberg eine der wenigen Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn, die die Kindertagespflege überhaupt fördern.

Die Betreuerinnen Laura Möck und Christine Kistner der Großtagespflegestelle „Zwergenhäuschen Kunterbunt“ im Eichelensweg in Weinsberg, sind bereits Anfang dieses Jahres auf die Verwaltung mit einem Kooperationsvorschlag zugekommen. Das Konzept wurde von Frau Möck und Frau Kistner sowie von Frau Friedel vom Fachdienst Kindertagesbetreuung des Landkreises Heilbronn dem Gemeinderat in einer Ausschusssitzung des Gemeinderats ausführlich vorgestellt. Die Präsentation und der Kooperationsvorschlag sind beim Gemeinderat auf positive Resonanz gestoßen und die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit dem Fachdienst Kindertagesbetreuung des Landkreises Heilbronn einen Kooperations- und Fördervorschlag zu erarbeiten.

Nach den mit dem Fachdienst Kindertagesbetreuung des Landkreises und den Tagespflegepersonen der Großtagespflegestelle „Zwergenhäuschen Kunterbunt“ geführten Gesprächen wird vorgeschlagen, eine Platzpauschale von 300 Euro pro Monat für jeden mit einem Weinsberger Kind belegten Vollzeitplatz (ab 25 Stunden pro Woche) zu bezuschussen. Die Stadt Weinsberg hätte ein Belegungsrecht, das über die zentrale Anmelde- und Vergabestelle von KiTa-Plätzen im Rathaus ausgeübt bzw. verwaltet wird. Dem stark steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen, vor allem im Kleinkindbereich, könnte mit den bis zu 9 Plätzen in der Großtagespflegestelle Rechnung getragen werden. Ein finanzieller Vorteil wäre, dass die Zuschüsse nur anfallen, wenn die Plätze tatsächlich auch mit Weinsberger Kindern belegt werden. Sollte ein freigewordener Betreuungsplatz nicht sofort wieder belegt werden, wird die Platzpauschale bis zu 3 Monate weiter gewährt.

Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, dieses Kooperationsmodell mit der Großtagespflegestelle „Zwergenhäuschen Kunterbunt“ zum 1. Januar 2020 umzusetzen und dieses auch auf mögliche weitere Großtagespflegestellen in Weinsberg zu übertragen. Bei einer maximal möglichen ganzjährigen Belegung aller 9 Betreuungsplätze mit Weinsberger Kindern entstünden Kosten von 32.400 Euro, wobei der Wegfall der Zuschüsse aus der 1 EUR-Regelung (ca. 5.500 EUR im Jahr 2018) gegenzurechnen wären.

Im Gemeinderat wurde der Antrag zum Teil kontrovers diskutiert. Einige Gemeinderäte vertraten die Ansicht, dass Tagespflegepersonen, die Kinder im eigenen Haushalt betreuen, benachteiligt werden oder dass mit dieser Regelung auch „Nichtfachkräfte“ bezuschusst werden. Die Verwaltung und die Mehrheit des Gemeinderats teilten diese Meinung nicht, da die Großtagespflegestellen höhere Aufwendungen haben und deshalb eine unterschiedliche Förderung gerechtfertigt erscheint.

Der Verwaltungsantrag wurde nach längerer Diskussion letztendlich mit großer Mehrheit vom Gemeinderat angenommen. Das Kooperations- und Zuschussmodell kann auch auf mögliche weitere Großtagespflegestellen in Weinsberg übertragen werden.

 

Wahl des Bürgermeisters 2020;

Festlegung des Wahltermins, der Stellenausschreibung, der Einreichungsfrist, der Bewerbervorstellung und Bildung des Gemeindewahlausschusses

Die laufende Amtszeit von Bürgermeister Stefan Thoma endet am 28. April 2020. Wird die Wahl des Bürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Dies bedeutet, dass die Bürgermeisterwahl an einem Sonntag zwischen dem 28. Januar 2020 (frühester Termin) und dem 28. März 2020 (spätester Termin) stattfinden muss. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat, ebenso den Tag einer etwa notwendig werdenden Neuwahl. Eine Neuwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl statt. Eine nochmalige Stellenausschreibung ist nicht erforderlich.

Im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage und die Faschingszeit wurde dem Gemeinderat als Wahltag für die Bürgermeisterwahl Sonntag, 2. Februar 2020, vorgeschlagen. Eine etwaige Neuwahl könnte am Sonntag, 16. Februar 2020, erfolgen. Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Es wurde vorgeschlagen, die Stellenausschreibung am Freitag, 22. November 2019, öffentlich auszuschreiben. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung, also am Samstag, 23. November 2019. Um eine fristgemäße öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen und eine ordnungsgemäße organisatorische Abwicklung der Wahl (z. B. auch der Briefwahl) zu gewährleisten, wurde als Termin für das Ende der Einreichungsfrist Dienstag, 7. Januar 2020, 18:00 Uhr, vorgeschlagen. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses sollte nach Ablauf der Einreichungsfrist am Dienstag, 7. Januar 2020 stattfinden. Die zugelassenen Bewerbungen könnten dann am Freitag, 10. Januar 2020 im Nachrichtenblatt der Stadt Weinsberg zusammen mit der Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl öffentlich bekannt gemacht werden.

Der Gemeinderat ist diesen Vorschlägen gefolgt und hat die Terminierung einstimmig beschlossen.

Als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses wählte der Gemeinderat die Stellvertretende Bürgermeisterin Margit Frisch und als stellvertretenden Vorsitzenden den 2. Stellvertretenden Bürgermeister Prof. Dr. Uwe Grobshäuser. Außerdem wurden folgende Beisitzer und folgende Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss vom Gemeinderat gewählt: StR Michel (Stellvertreterin StRin Jakob), StR Zacharias (Stellvertreter StR Bender), Harald Englert (Stellvertreter Carsten Richter), StR Keilbach (Stellvertreter StR Weller), StRin Juliana Frisch (Stellvertreter StR Florian Vollert).

Der Gemeinderat legte als Termin für eine öffentliche Vorstellung der Bewerber Mittwoch, 22. Januar 2020, um 19:30 Uhr, in der Weibertreuhalle oder in der Hildthalle fest. Sofern nur eine Bewerbung vorliegen sollte, wird auf eine öffentliche Bewerbervorstellung verzichtet.

 

Genehmigung von Spenden

Der Gemeinderat hat die bei der Stadt Weinsberg eingegangenen Spenden einstimmig genehmigt.