Stadtentwicklungskonzept - Abgabefrist für die Bürgerbefragung verlängert


„Stadtentwicklungskonzept | WEINSBERG 2035“

Verlängerung der Abgabefrist der Bürgerbefragung bis zum 24. Juli 2020

 

Alle, die im Trubel des Alltags noch keine Zeit gefunden haben den Fragebogen auszufüllen, möchte die Stadt Weinsberg mit dieser Erinnerung zur freiwilligen Teilnahme an der repräsentativen Bürgerbefragung einladen.

Wer wird befragt?

Im Rahmen der repräsentativen Bürgerbefragung in Weinsberg werden nochmals alle 4.000 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren angeschrieben, da kein Zugriff auf personenbezogene Daten besteht.

Was passiert mit den Ergebnissen?

Die Bürgerbefragung liefert ein repräsentatives Meinungsbild der Gesamtbevölkerung. Sie unterstützen den Gemeinderat dadurch, die richtigen Weichen für die Zukunft von Weinsberg zu stellen. Damit die Ergebnisse der Bürgerbefragung das Stimmungsbild und die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger richtig wiedergeben, ist es sehr wichtig, dass eine möglichst hohe Anzahl an Fragebögen ausgefüllt und fristgerecht zurückgesendet wird. Die Anonymität der Befragung ist sichergestellt. Die Stadtverwaltung hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den ausgefüllten Fragebögen und erhält die Ergebnisse lediglich in zusammengefasster Form.

Wie kann ich mich einbringen?

Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Befragung freiwillig. Alle, die einen Fragebogen zugeschickt bekommen haben, sind jedoch erneut herzlich eingeladen, den Bogen auszufüllen und im Rückumschlag an das Büro Reschl Stadtentwicklung zurückzusenden oder online auszufüllen. Der verlängerte Einsendeschluss ist der 24. Juli 2020.

Die Stadt Weinsberg bedankt sich bei allen, die sich die Zeit für den Fragebogen nehmen für die wertvolle Unterstützung, die für die künftige Stadtentwicklung ganz entscheidende Impulse geben kann.