Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten, die Kernzeit- und Ganztagsbetreuung in der Grundschule sowie die Städtische Musikschule


Der Gemeindetag Baden-Württemberg empfiehlt seinen Mitgliedskommunen den Einzug der Elternbeiträge für den Monat April 2020 zunächst auszusetzen.

Die Stadt Weinsberg und die Kirchengemeinden schließen sich als Träger der genannten Einrichtungen dieser Empfehlung an.
Dies bedeutet, dass die Elternbeiträge für diese Einrichtungen für den Monat April 2020 nicht abgebucht werden bzw. nicht überwiesen werden müssen.

Die Aussetzung der Abbuchung bedeutet ausdrücklich keinen endgültigen Verzicht auf den Zahlungsanspruch, vor allem deswegen, weil sich die Träger der Einrichtungen einen Erstattungsanspruch beim Land Baden- Württemberg vorbehalten wollen.