Coronavirus: Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn am Freitag, 27. März 2020


Aktuelle Zahlen

Die Zahl der mit dem Coronavirus Infizierten im Landkreis Heilbronn ist von Donnerstag auf Freitag von 294 auf 328 gestiegen. 44 Personen davonsind inzwischen wieder gesund gemeldet worden, fünf sind verstorben. 

Pflegeheim in Eppingen steht unter Quarantäne
In Eppingen verstarb am Dienstag, 24. März 2020, eine über 80-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims am Coronavirus. Sie ist der fünfte Todesfallim Landkreis. Ein weiterer Bewohner wurde positiv getestet. Daraufhin hat die Stadt Eppingen in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn am Mittwoch, 25. März 2020 die Quarantäne für das Pflegeheim angeordnet. Diese beträgt 14 Tage. In dieser Zeit dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner das Pflegeheim nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen. Die getroffenen Maßnahmen entsprechen dem Vorgehen im Altenpflegeheim in Bad Rappenau.
Zwanzig weitere Bewohnerinnen und Bewohner wurden beprobt, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. 

Virenbelastete Abfälle
Während sich in der aktuellen Situation im Normalfall für Haushalte keineÄnderungen bei der Abfallentsorgung ergeben, ist besondere Sorgfalt dort geboten, wo virenbelastete Abfälle anfallen. Abfälle aus Quarantäne-Haushalten und Arztpraxen müssen in stabilen
Kunststoffsäcken gesammelt und dann fest verknotet in der Restmülltonne entsorgt werden. Dazu zählen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Einwegwäsche, oder Wischlappen, sondern auch Abfälle, die normalerweise nicht über den Restmüll entsorgt werden, wie Altpapier,
Verpackungen und häusliche Bioabfälle. Diese virenbelasteten Abfälle dürfen keinesfalls lose in die Abfallbehälter gegeben oder neben den Abfallbehältern abgestellt werden. Glas- und Pfandverpackungen sowie
Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe sollen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Entsorgung soll frühestens fünf Tage nach Aufhebung der Quarantäneanordnung über die üblichen Wege erfolgen. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind nötig, um die Gesundheit insbesondere der Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen nicht zu gefährden. Für alle anderen Haushalte, die nicht unter Quarantäne stehen, gilt weiterhin das Gebot der Mülltrennung.


Coronavirus - Aktuelle Situation im Landkreis Heilbronn, 27. März 2020